Planen und Bauen in Weinheim

5 J Einsichtnahme in Bauakten sowie Statikunterlagen (Bauregistratur) für Berechtigte J BearbeitungderNachweisführungnachdemErneuerbareWärme-Gesetz (EWärmeG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) J Beratung und Auskünfte zum Denkmalschutz J Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen und im Bereich der Gesamtanlagenschutzsatzung Weinheim J Ausstellung einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen Weitere am Bau beteiligte Fachämter der Stadt Weinheim Das Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation bietet u. a. vielfältige Dienstleistungen rund um die Ingenieurvermessung an. Es ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um J Lagepläne für Baumaßnahmen, J Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, J Ingenieurvermessungen und J Bauabsteckungen bei Bautätigkeiten geht. Anschrift Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation Obertorstraße 9, 69469 Weinheim Telefon: 06201 82-280 Fax: 06201 82-507 E-Mail: vermessungsamt@weinheim.de Öffnungszeiten (Eingang J, 1. OG, Zimmer 245) Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr WICHTIGE INFORMATION ZUM LIEGENSCHAFTSKATASTER: Für J Kartenauszüge und Auskünfte im Bereich des Liegenschaftskatasters, J Katastervermessungen (z. B. Grundstücksteilung) und J digitale Daten zu Planungszwecken ist folgende externe Behörde zuständig: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Vermessungsamt Muthstraße 4, 74889 Sinsheim Telefon: 06221 522-5100 (Geschäftszimmer) und 06221 522-5160 (Service-Stelle) Fax: 06221 522-5170 E-Mail: vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 17:00 Uhr © Grispb · adobestock.com

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