Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

72 Ansprechpartner beimLandeswohlverbandHessen: Hessenweit zuständig für Leistungen nach dem Hessi- schen Landesblindengeldgesetz (Blindengeld) und der Blindenhilfe Bernd Torbohm Telefon: 0561 1004 2252 E-Mail: bernd.torbohm@lwv-hessen.de Weitere Informationen unter: https://www.lwv-hessen.de/soziales-perseh/sinn esbehin- derung/blindengeld.html#c329 (Abruf: August 2019) 6.6 Rundfunkbeitrag – Befreiung oder Ermäßigung Grundsätzlich sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Es besteht jedoch die Mög- lichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Grün- den eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. W er Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hat u nd welche Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie unter www.rundfunkbeitrag.de . Do rt kann auch das Antragsformular online ausgefüllt und anschließend aus- gedruckt werden. WICHTIG: Der Antrag ist nur mit Unterschrift des bzw. der Antragstellenden gültig. Das Antragsformular ist auch bei den Städten und Gemeinden (siehe Kapitel 6.1 ) erhältlich. Weitere Informationen sowie einen Flyer zum Schwerbehindertenrecht finden Sie unter: https://rp-giessen.hessen.de/soziales/ schwerbehindertenshyrecht/das-feststellungsverfahren https://rp-giessen.hessen.de/soziales/ schwerbehindertenshyrecht/die-merkzeichen (Abruf: August 2019) Antragsformulare erhalten Sie bei den Sozialämtern der Städte undGemeinden (siehe Kapitel 6.1 ), den örtlichen Für- sorgestellender Kreise, denBehindertenverbändenundden Vertrauensleuten der Schwerbehinderten in Betrieben und Dienststellen sowie bei Ihremzuständigen Versorgungsamt. Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Südanlage 14 a, 35390 Gießen Telefon: 0641 7936 401 oder 402 E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de Unter folgendem Link können Sie verschiedene Antragsformulare und Infomaterialien herunterladen: https://rp-giessen.hessen.de/sch werbehindertenrecht- antr%C3%A4ge-und-infomaterial (Abruf: August 2019) 6.5 Blindengeld und Blindenhilfe Menschen, die dauerhaft blind oder hochgradig sehbe- hindert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Blindengeld nach dem Hessischen Landes- blindengeldgesetz oder Blindenhilfe nach dem Zwölf- ten Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=