Informationen und Tipps rund ums Thema Bauen im Landkreis Harburg

Verlängerung des Bauvorbescheids werden dann allerdings die rechtlichen Voraussetzungen erneut geprüft. Einen Anspruch auf Verlängerung besteht nur, wenn öffentlich- rechtliche Vorschriften dem geplanten Vorhaben (erneut) nicht entgegen stehen. Bauantrag Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet in allen bauaufsicht- lichen Genehmigungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag des Bauherrn (Bauantrag). Der Bauantrag wird in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde eingereicht. Falls die Gemein- de nicht die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist, muss diese den Bauantrag an die Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvor- habens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Auf der Grundlage der Bauvorlagenverordnung sind für einen Wohnhausneubau im Regelfall mindestens folgende Unterla- gen erforderlich:  e in Übersichtsplan  d ie Liegenschaftskarte  e in einfacher oder qualifizierter Lageplan  d ie Bauzeichnungen  d ie Baubeschreibung  d er Standsicherheitsnachweis, die Ausführungszeichnungen und die anderen bautechnischen Nachweise  d ie Nachweise der Einhaltung der Festsetzungen des Bebau- ungsplanes (GRZ, GFZ, Geschossigkeit, Bauweise, etc.)  d ie Darstellung der Grundstücksentwässerung Die Bauaufsichtsbehörde kann weitere Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung der Baumaßnahme oder der bau- lichen Anlage erforderlich sind. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Bauen online Seit Januar 2020 werden Baugenehmigungen vom Landkreis Harburg möglichst nur noch digital erteilt. Sollte weiterhin eine Baugenehmigung in Papier gewünscht werden, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Bauabteilung mit. Andernfalls wird nach Abschluss des Verfahrens die Baugenehmigung digital zum Download zur Verfügung gestellt. Hierzu erhalten Sie ein abschließendes Schreiben mit den Download-Informa- tionen. Der Landkreis Harburg nutzt dazu das System „Bauen Online“. Mit dem Online-System bietet Ihnen die Kreisverwaltung einen ganz besonderen Service: Alle Antragsteller erhalten mit der Eingangsbestätigung zu ihrem Bauantrag Zugangsdaten für die Online-Auskunft. Dort können sie sich rund um die Uhr – unabhängig von den Sprechzeiten – über den Stand ihres Antrags und gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen oder durchzuführende Beteiligungsverfahren informieren. Alle Entwurfsverfasser, also Architekten oder Ingenieure, kön- nen als Bevollmächtigte des Antragstellers außerdem einen speziellen Zugang beantragen, der ihnen vielfache Vereinfa- chungen bei der Antragstellung und zusätzliche Anwendungs- möglichkeiten bietet. Die komplette Antragstellung kann kom- fortabel über das Internet abgewickelt werden. Voraussetzung ist, dass der Architekt über eine zertifizierte Signaturkarte ver- fügt. Durch die qualifizierte Signatur sind Antragstellung und Erteilung der elektronischen Baugenehmigung rechtssicher und gerichtlich anerkannt. „Bauen Online“ bietet auch für weitere in das Antragsverfah- ren eingebundene Stellen Nutzen. Das Beteiligungsverfahren von Fachabteilungen erfolgt nun auf elektronischem Weg, also ohne Papier. Dies ist auch bei konventionell gestellten Bauan- trägen durch Digitalisierung der Papierakte möglich. Reichen Sie in Ihrem eigenen Interesse nur vollständige Unterlagen ein! Die Bearbeitungszeit verkürzt sich nachweislich, wenn von Anfang an alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Außerdem kann ein Antrag nur bei vollständig vorliegenden Unterlagen überprüft werden, ansonsten wird Ihnen eine Frist mitgeteilt, in der Sie die fehlenden Dokumente nachreichen können. 20 Genehmigungsverfahren Wer baut, braucht Container. Wir liefern: Baustoffe • Kies • Sand • Mutterboden Wir entsorgen per Container (1 - 36m³): Bau-, Garten- und Gewerbeabfälle 04186 - 88 85-0 Wir beraten Sie gern! Heinz Husen Containerdienst Ritscherstr. 10, 21244 Buchholz www.heinz-husen.de Heinz Husen Containerdienst i r tr. 10 · lz info@heinz-husen.de www.heinz-husen.de © Stockfotos-MG · adobestock.com © Monkey Business · adobestock.com

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