Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

25 Rund um das Thema Pflege der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei seinem Besuch stellt der Gutachter die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs bestimmten Bereichen fest (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) sowie die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit. Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über Ihren Antrag. Sie haben ein Recht darauf, mit dem Bescheid Ihrer Pflegekasse auch das Gutachten zu erhalten. Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Pflegegrade Pflegebedürftigkeit wird entsprechend der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. ~~ Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, ~~ Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, ~~ Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, ~~ Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, ~~ Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Wo stelle ich den Antrag? Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Den Antrag kann auch ein Angehöriger, aber auch ein guter Bekannter oder Nachbar für Sie stellen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Viele Kassen bieten ihre Antragsformulare auf ihren Internetseiten an oder senden diese auf Anfrage per Post zu. Eine Antragstellung ist aber auch formlos möglich. Sobald der Antrag vorliegt, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Wer berät mich? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung Ihrer Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen zu allen Fragen zur Pflege, auf Ihren Wunsch auch zu Hause und unter Beteiligung von Angehörigen. In Worms können Sie sich auch an die örtlichen Pflegestützpunkte wenden. Wie lange dauert die Bearbeitung? Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Leistungsanträge beträgt 25 Arbeitstage. Es können auch kürzere Fristen gelten. Die Begutachtung ist z. B. innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn ein Antragsteller sich im Krankenhaus befindet und es zur Sicherstellung seiner Weiterversorgung und Betreuung notwendig ist. Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Pflegekasse lässt vomMD ein Pflegegutachten erstellen. Bei einem zuvor angemeldeten Hausbesuch prüft ein Gutachter nach speziellen Richtlinien, ob die Voraussetzungen

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