Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

26 Rund um das Thema Pflege Pflegesachleistung monatlich bis zu Pflegegrad 1: – Pflegegrad 2: 724 Euro Pflegegrad 3: 1.363 Euro Pflegegrad 4: 1.693 Euro Pflegegrad 5: 2.095 Euro Pflegegeld Pflegegeld kann gezahlt werden, wenn Pflegebedürftige ihre Versorgung selbst sicherstellen durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen monatlich im Voraus überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden Personen als materielle Anerkennung weiter. Pflegegeld pro Monat Pflegegrad 1: – Pflegegrad 2: 316 Euro Pflegegrad 3: 545 Euro Pflegegrad 4: 728 Euro Pflegegrad 5: 901 Euro Kombinationsleistungen Die Pflege und Betreuung können sich Angehörige und ambulante Dienste auch teilen. Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden. 1. Häusliche Pflege Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben zu Hause. Die Pflegeversicherung unterstützt besonders die Pflege zu Hause mit zahlreichen Leistungen. Besonderheit Pflegegrad 1 Pflegebedürftige in Pflegegerad 1 erhalten aufgrund der vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen und des niedrigen Pflegebedarfs nur bestimmte Leistungen. Es handelt sich neben Beratungsangeboten um Hilfen bei der Selbstversorgung und der Haushaltsführung. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) Im Rahmen der Pflegesachleistung übernehmen von den Pflegekassen zugelassene ambulante Pflegedienste die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Zu den Leistungen gehören pflegerische Tätigkeiten wie beispielsweise Hilfe bei Körperpflege und Ernährung, pflegerische Betreuung wie Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Hilfen bei der Haushaltsführung wie z. B. Kochen oder die Wohnungsreinigung. Die Einsätze werden flexibel nach den individuellen Bedürfnissen in einem Pflegevertrag vereinbart. Die erbrachten Leistungen rechnet der Dienst monatlich direkt mit der Pflegekasse ab. Neben den Sachleistungen bieten Pflegedienste ein breites Spektrum an weiteren Leistungen wie zum Beispiel Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung, Beratung und Vermittlung weiterer Hilfen.

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