Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

31 Rund um das Thema Pflege zielle Eigenleistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Pflege in Einrichtungen, in denen neben pflegebedingten Aufwendungen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten anfallen, die grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. Stehen über die Versicherungsleistungen hinaus keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung, kommt ergänzend Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt in Betracht. Zudem kann Sozialhilfe infrage kommen, wenn der Pflegebedarf voraussichtlich keine sechs Monate besteht oder wenn jemand nicht pflegeversichert ist. Zur Abklärung eventueller Sozialhilfeansprüche im Einzelfall oder für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung 5.04 – Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen. Kontakt: Antragstellung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Worms Abt. 5.04 – Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen Kirschgartenweg 58, 67549 Worms 44 06241 853-5400 ÖÖ sozialesundjugend@worms.de ÇÇ www.worms.de/neu-de/buergerservice/abteilung. php?id=59fad925ae5d67.63457487 In Worms gibt es eine Vielzahl an Diensten und Einrichtungen, die kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen pflegen und betreuen. lungspflege in pauschalierter Form. Die Pauschalen werden unmittelbar an die Pflegeeinrichtungen gezahlt und sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sie decken nicht die gesamten pflegebedingten Kosten ab, sodass ein Eigenanteil gezahlt werden muss. Darüber hinaus sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung selbst zu tragen. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich Pflegegrad 1: 125 Euro (Zuschuss) Pflegegrad 2: 770 Euro Pflegegrad 3: 1.262 Euro Pflegegrad 4: 1.775 Euro Pflegegrad 5: 2.005 Euro Hilfe zur Pflege Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten. Landespflegegeld Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz. Sozialhilfe Die Leistungen der Pflegeversicherung stellen nur eine Grundabsicherung dar. In der Regel sind zusätzlich finan-

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