Aktiv älter werden in der Nibelungenstadt Worms

50 Gesetzliche Leistungen und Vergünstigungen und Zweckbestimmung für bestimmte Personenkreise beschrieben wird. Mit der Ausstellung der Bescheinigung erhält der Wohnungssuchende also noch keine Wohnung, sondern lediglich einen Eignungsschein, mit dem er sich auf dem Markt der Sozialwohnungen eine passende Wohnung suchen und sich um diese bei dem Verfügungsberechtigten bewerben kann. Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt für die Dauer eines Jahres. Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Wohnungssuchende. Sozialausweis Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf einen Sozialausweis. Der Sozialausweis berechtigt, städtische Einrichtungen wie Bäder, Museen, Volkshochschule, Theater, Omnibusse (VRN), Bücherei zu den jeweils gültigen ermäßigten Gebührensätzen in Anspruch zu nehmen. Zur Antragstellung sind die entsprechenden Bescheide sowie ein Lichtbild vorzulegen. Antragstellung der oben aufgeführten Leistungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Worms 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen Markplatz 2, 67547 Worms 44 06241 853-5300 ÖÖ sozialesundjugend@worms.de ÇÇ www.worms.de/neu-de/buergerservice/ abteilung.php?id=59fad925ae4fb7.22999755 eine Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III durchführen. Wohnberechtigungsschein Die Wohnberechtigungsbescheinigung gibt dem Wohnungssuchenden das Recht, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Sie wird grundsätzlich allgemein für eine noch unbestimmte Wohnung ausgestellt, die darin nach ihren Merkmalen wie Größe, Alter © A.R. – Fotolia

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