Landkreis Würzburg Baubroschüre

17 Hält Ihre künftige Garage oder der Carport den gesetzlichen Stauraum von 3,0 m nicht ein, so ist eine „Isolierte Abweichung“ des Landratsamtes erforderlich; der Antrag ist zunächst bei der Gemeinde einzureichen, die diesen nach Behandlung im Ge- meinderat an das Landratsamt zur Entscheidung weiterleitet. Auch in diesem Fall ist ein förmlicher Bauantrag nicht erfor- derlich. Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Garage oder des Neben- gebäudes beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei der örtlichen Gemeinde über die Rechtslage informieren. 7. Bauen im Außenbereich Nach dem Willen des Gesetzgebers ist der planungsrechtliche Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung frei zu hal- ten. Hiervon hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch Ausnah- memöglichkeiten für sogenannte „privilegierte Bauvorhaben“ vorgesehen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um land- oder forstwirtschaftliche Betriebe oder um Windkraftanlagen. Ein Einfamilienwohnhaus im Außenbereich, auch wenn das Grundstück nur unwesentlich von der geschlossenen Ortsbe- bauung entfernt liegt, ist jedenfalls nicht privilegiert und in der Regel deshalb auch nicht genehmigungsfähig. © ars digital – Fotolia maler- + tapezierservice putzarbeiten trockenausbau wärmedämmung im innen- und außenbereich Franz Frisch GmbH Robert-Bosch-Straße 13 97209 Veitshöchheim Telefon 0931 94698 www.frisch-malerservice.de

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