Landkreis Würzburg Baubroschüre

16 6. Grenzbebauung mit Garagen und Nebengebäuden Garagen und Carports, die als offene Garagen zählen, können unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar an die Grund- stücksgrenze und somit ohne Einhaltung des sonst erforder- lichen Abstands zum Nachbarn gebaut werden. Dies gilt auch für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, wie beispielsweise Ge- rätehütten oder geschlossene Fahrradunterstände. Grundvoraussetzungen sind dabei: • G esamtlänge der Grenzbebauung je Grundstücksgrenze maximal 9,0 m, • L änge der Grenzbebauungen auf dem gesamten Grund- stück maximal 15,0 m, • m ittlere Wandhöhe maximal 3,0 m. Dabei sind zwei weitere Punkte zu beachten: • D ie Gemeinde kann im Bebauungsplan regeln, dass Garagen und Nebengebäude nur innerhalb bestimmter Baugrenzen zulässig sind. • D ie gemeindliche Stellplatzsatzung setzt einen Mindest- abstand zum öffentlichen Verkehrsweg fest; gibt es keine Stellplatzsatzung der Gemeinde, so ist grundsätzlich ein Abstand (Stauraum) zur Straße von 3,0 m einzuhalten. Überschreitet Ihr Bauvorhaben die Baugrenzen im Bebauungs- plan oder hält es Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht ein, so müssen Sie bei Ihrer Gemeinde hiervon eine so- genannte „Isolierte Befreiung“ beantragen. Eines Baugenehmi- gungsverfahrens bedarf es nicht. Preuer GmbH Veitshöchheimer Straße 11 97080 Würzburg Telefon 0931 9206 1 www.preuer.de Schrott Rohstoffe Metalle Autoverwertung

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