Landkreis Würzburg Baubroschüre

23 8. Was macht … und was kostet …? 8.6 Der Handwerker (Was ist VOB?) Bei Arbeiten an einem Bauwerk oder bei individuellem Einbau von Gegenständen in ein Haus kann man die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) dem Vertrag zugrunde legen. Die VOB dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauver- trägen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu. Wird einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde ge- legt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein wesentli- cher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z. B. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Schwarzarbeit Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge sind wegen Gesetzesverstoßes nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Kran- kenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft hat. Um jedes unnötige Ri- siko bei der Auftragsvergabe zu vermeiden, sollte sich der Bau- herr in Zweifelsfällen die Handwerkskarte zeigen lassen oder bei der zuständigen Handwerkskammer nach der Eintragung in die Handwerksrolle fragen. Dort werden auch alle weiteren Fra- gen zum Thema Schwarzarbeit beantwortet. © yunava1 - Fotolia

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