Landkreis Würzburg Baubroschüre

22 8. Was macht … und was kostet …? falls es doch mal knapp werden sollte. Aus obiger Rechnung ergibt sich dann Ihre monatlich tragbare Belastung, mit der Sie anfangen können, die Baufinanzierung zu planen. Denn um eine Immobilie bezahlen zu können, reicht das Eigenkapital in den wenigsten Fällen aus und Sie werden sich um die Beschaf- fung von Fremdmitteln bemühen müssen. 8.5 Der Notar Der Kaufvertrag wird vom Notar ausgearbeitet. Er klärt den Käufer über die Eintragungen im Grundbuch auf und prüft die Eigentumsverhältnisse. Dies sind beispielsweise Belastungen der Immobilie durch eine Grundschuld oder Rechte Dritter wie Geh- und Fahrtrechte oder Vorkaufsrechte. Immobilien müssen laut § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einen notariellen Kaufvertrag gekauft werden. Der Notar erläutert Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Er muss den schwäche- ren Vertragspartner vor Nachteilen schützen und beide Partei- en belehren. Erst wenn der Käufer die Auflassungsvormerkung erhalten hat, wird der Kaufpreis fällig. Die Auflassungsvormer- kung ist ein Sicherungstitel für den Käufer und eine Art Re- servierung. Nach termingerechter Zahlung kann der Käufer die Umschreibung auf sich verlangen, auch wenn der Verkäufer mittlerweile insolvent geworden ist. Rechtlich ist das Eigentum erst mit dem Eintrag ins Grundbuch übertragen. © Gina Sanders - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=