Landkreis Würzburg Baubroschüre

33 9. Die Bauausführung Detaillierte Angaben zur Anordnung von Rauchwarnmeldern enthalten die DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ (08.2006) und die Ein- bauanweisungen der Hersteller. Die DIN-Norm ist beim Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Was Sie beim Kauf beachten sollten! • Funktionsweise auf fotooptischer Basis • Warnfunktion bei nachlassender Batterieleistung • VdS-Prüfung nach DIN EN 14604 (10.2005) • Zusammenschaltbarkeit durch Draht oder Funk • Testknopf zur Funktionsüberprüfung • E rhältlich im Elektrofachhandel, im Brandschutz- und Sicherheitsfachhandel sowie in Baumärkten • F ür Gehörlose gibt es auch Rauchwarnmelder, die mit Blitz- einrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Wenn Sie weitere Fragen haben zum Thema „Rauchwarnmel- der“ oder „Brandschutz in Privathaushalten“, wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr oder informieren Sie sich im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de, ww w.vds.de, www.lfv-bayern.de. 9.5 Preiswert bauen Der Mehrzahl aller Bauherren bietet sich nur einmal im Le- ben die Chance, ein Haus zu bauen. Umso mehr möchten sie möglichst all ihre Wünsche und Erwartungen mit dem neuen Heim verwirklichen. Die ersten vorsichtigen Kostenschätzungen bringen dann aber meist schon eine Ernüchterung: Soll der Bau kostengünstig bleiben, muss man von so mancher lieb gewon- nenen Idee Abschied nehmen. Die Kunst des Bauens besteht letztlich darin, mit einem möglichst geringen finanziellen Auf- Wie installiert man Rauchwarnmelder? Rauchwarnmelder gehören an die Zimmerdecke, da sich Brand- rauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Sie sollten mög- lichst in Raummitte, aber in jedem Fall 50 cm von der Wand entfernt angeordnet sein. Sie sind einfach mit Schrauben, Dü- beln oder Spezialklebstoffen zu montieren. Wo installiert man Rauchwarnmelder? Primär sollen Rauchwarnmelder in Räumen angebracht wer- den, in denen Personen schlafen, sich aufhalten und in denen es zu einer Brandzündung kommen kann. Auch in Räumen, in denen sich nur zeitweise Personen aufhalten und in denen es zu Brandzündungen kommen kann, sind Rauchwarnmelder empfehlenswert. Mindestausstattung: Je ein Rauchwarnmelder in Flur, Schlaf- zimmer, Kinderzimmer, ein Rauchwarnmelder in der Küche. Bei offener Verbindung mehrerer Geschosse wird mindestens ein Rauchwarnmelder pro Etage empfohlen. Optimale Ausstattung: Zusätzliche Installation von Rauch- warnmeldern in den anderen Wohnräumen, in Werkräumen, Hauswirtschaftsräumen und Räumen, in denen eine Brandzün- dung denkbar ist. Da rund 30 Prozent der Wohnungsbrände in Küchen entstehen, sollte hier ein Rauchwarnmelder zur Min- destausstattung gehören. Vor allem in Neubauten empfiehlt es sich, anstelle von Rauch- warnmeldern mit Einzelbatterien solche mit Anschluss an das Stromnetz zu installieren, da hier die Leitungen problemlos unter Putz gelegt werden können.

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