Landkreis Würzburg Baubroschüre

38 11. Besonderheiten beim Bauen 11.1 Der Dachausbau Nach wie vor liegen in deutschen Dachräumen ungeahnte Ka- pazitäten an Wohnraum brach. Dabei könnte sich gerade in Ballungsräumen mit forciertem Dachausbau die Wohnraumnot auf schnelle und relativ bequeme Art und Weise lindern lassen. Der Staat lockt mit steuerlichen Erleichterungen. Gelockerte Baubestimmungen erleichtern ebenfalls die Entscheidung für den Dachausbau. Beim Ausbau des Dachgeschosses sind ins- besondere Brandschutz und Rettungswege zu beachten. Die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften sind sehr umfas- send. Aus diesem Grund erscheint die Beratung durch einen Architekten unerlässlich. Bei Dachgeschossausbauten muss die Raumhöhe mindestens 2,20 Meter betragen und ausreichend Nutzfläche bieten. Diese Höhe ist mindestens über die Hälfte der Nutzfläche einzuhal- ten. Bauanträge für den Ausbau des Daches zu einer eigen- ständigen Wohnung scheitern nicht selten am Fehlen eines Pkw-Stellplatzes, der zusätzlich eingerichtet werden muss. Der wichtigste Schritt vor Beginn des Dachausbaus bleibt der Gang zu einem Architekten, um zu erkunden, welche Baumaßnahmen einer Genehmigung bedürfen. Es wäre schade, wenn schon begonnene Bauarbeiten wieder rückgängig gemacht werden müssten oder schlimmer noch, wenn schon abgeschlossene Maßnahmen mangels Genehmigung wieder in den Urzustand zurückgeführt werden müssten. 11.2 Renovieren, Modernisieren, Sanieren? Je knapper der Bestand an Bauland wird und je weniger sich Chancen für Neubauten bieten, desto mehr gewinnen beste- hende Gebäude an Bedeutung. Bereits über die Hälfte aller Baumaßnahmen betrifft heute den Altbaubereich. Wenn die Grundsubstanz noch intakt ist, lassen sich oft mit kleinen Re- novierungsarbeiten beachtliche Erfolge erzielen. Zudem lockt viele Bauherren die besondere Atmosphäre von Altbauten. Renovierung Oft bleibt es aber nicht bei vergleichsweise harmlosen Reno- vierungsarbeiten wie einem neuen Farbanstrich oder neuen Tapeten. Wird eine regelrechte Instandsetzung fällig, so ist der Aufwand an Kosten und Zeit schon erheblicher. Modernisierung Meist ist die Instandsetzung gleichzeitig mit einer Modernisie- rung des Gebäudes verbunden. Typische Modernisierungsmaß- nahmen sind die Erneuerung von Fenstern und Türen, eine neue Sanitär-, Elektro- oder Heizinstallation sowie eine Verbesserung des Wärmeschutzes. Sanierung Die schwierigste Stufe baulicher Maßnahmen an Altbauten ist die Sanierung. Sie wird erforderlich, wenn ein Gebäude bereits erhebliche Schäden durch Alterungs- und Witterungseinflüs- se aufweist. Feuchte, windschiefe oder rissige Mauern, stark durchhängende Decken, mürbe Fundamente oder zerstörte Holzkonstruktionen gehören zu den häufigsten Schadensbil- dern. Neben den ausführenden Fachfirmen müssen in aller Re- gel Sachverständige oder ein Architekt hinzugezogen werden. Dies gilt umso mehr, wenn denkmalschützerische Belange eine Rolle spielen. Dann muss die Sanierung in enger Zusammen- arbeit mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. Listen über Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde einzusehen.

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