Landkreis Würzburg Baubroschüre

39 11. Besonderheiten beim Bauen 11.3 Der Denkmalschutz Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspit- zengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungssta- dium Architekt und Denkmalschützer zurate gezogen werden. Soweit die Baumaßnahme nicht bereits der Baugenehmigungs- pflicht unterliegt, bedürfen Änderungen an einem Baudenkmal einer gesonderten denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, die beim Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde über die zuständige Gemeinde zu beantragen ist. Dies gilt auch für Ge- bäude oder bauliche Anlagen, die Bestandteil eines denkmal- geschützten Ensembles sind, sowie für Gebäude und bauliche Anlagen, die sich in der Nähe eines Baudenkmals befinden. Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu stellen und ist mit den für die Prüfung erforderlichen Unter- lagen zu versehen (Lageplan, Bauzeichnungen, Beschreibung der Maßnahme, ggf. Fotos usw.). Für Denkmaleigentümer stellt sich die Frage, wie sie die Mittel für die Sanierung ihres Objektes aufbringen. Hier helfen Zu- schüsse aus Mitteln der Bundesländer wie auch der Landkreise und Gemeinden. Man muss sich nur rechtzeitig vor Beginn ei- ner Baumaßnahme und nach Absprache mit dem zuständigen Denkmalpfleger an die entsprechenden Behörden wenden. Neben Zuschüssen des Bundes, des Bundeslandes, des Land- kreises oder der Gemeinde können auch steuerliche Vergüns- tigungen durch erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen bei Baudenkmälern in Anspruch genommen werden. Abschreibung Für die Abnutzung Ihrer Immobilie können Sie bestimmte Be- träge von der Steuer absetzen (Absetzung für Abnutzung = AfA). Bei der eigengenutzten Immobilie regelt dies das Eigen- heimzulagengesetz. Auflassungsvormerkung Die Auflassungsvormerkung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie stellt eine Anspruchssicherung des Käufers dar und wird relativ rasch eingetragen. In der Regel dauert diese Eintragung zwischen sechs und acht Wochen. Baudarlehen Das Baudarlehen von einer Bank oder Bausparkasse wird über eine Hypothek abgesichert. Für ein Baudarlehen werden günsti- gere Zinssätze geboten als beispielsweise für einen Privat- oder Dispokredit. Beleihungsgrenze Die Obergrenze, mit der eine Immobilie beliehen werden kann. In der Regel liegt dieser Wert bei maximal 80 Prozent des Kauf- preises. 12. Planen und Bauen von A bis Z © sxc.hu.com

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