Baubroschüre Landkreis Würzburg

9 2. Das Baugrundstück ren Sie den Durchschnittspreis, der in den letzten Jahren im Umfeld Ihres Baugrundstückes bezahlt worden ist. Beachten Sie jedoch, dass dieser sog. Bodenrichtwert ein Orientierungs- wert ist und nicht immer den Preis darstellt, der auf dem freien Markt verlangt wird. 2.4 Chancen durch Innenentwicklung Hinter dem Begriff Innenentwicklung steckt mehr wie die reine Beseitigung von leer stehenden Gebäuden oder ungenutzten Flächen. Es geht hierbei insbesondere auch um den Erhalt der dörflichen Strukturen und Identitäten, um attraktive und le- bendige Ortskerne, den sparsamen Umgang mit der Ressource Land sowie den Umgang mit Veränderungen der Bevölkerung, Stichwort „Demografischer Wandel“. Die Bauvoranfrage ist mit den amtlichen Formblättern drei- fach bei der Bauortgemeinde einzureichen. Der Antrag, dem ein amtlicher Lageplan beizufügen ist, muss konkrete Einzel- fragen beinhalten, über die entschieden werden soll. Grund- sätzlich sind bei einer Bauvoranfrage auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke zu beteiligen. Dies bedeutet auch Rechtssicherheit für Sie; ein Nachbar ist nämlich mit seiner schriftlichen Zustimmung zu den gestellten Fragen im an- schließenden Bauantragsverfahren dann gebunden, wenn der beantragte Vorbescheid erteilt wurde. Über die Bauvoranfrage entscheidet das Landratsamt. Wird der Vorbescheid erteilt, so bindet er ab dessen Rechts- kraft neben den Nachbarn aber auch das Landratsamt und die Bauortgemeinde für die Dauer von drei Jahren. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne Zeitdruck den dann noch erforderlichen Bauantrag erstellen zu lassen. 2.3 Das Baugrundstück Wenn sich die von Ihnen gewünschte Architektur auf dem aus- gesuchten Grundstück verwirklichen lässt, sollten Sie weitere Auskünfte einholen. Eine wichtige Rolle spielt die Untergrund- beschaffenheit. Erkundigen Sie sich auch genau, wie die Ge- gend um das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige oder unverbaute Lage auf Le- benszeit wird es wohl nicht geben. Nähere Auskünfte zu den Planungen erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde. Auskünfte über den Wert Ihres Baugrundstückes oder gene- rell von Grundstücken erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Würzburg. Dort erfah- © Wolfgang Filser - colourbox.de

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