Baubroschüre Landkreis Würzburg

25 8. Was macht … und was kostet …? bieten die Voraussetzung, vergleichbare Kostenangebote von einzelnen Firmen für die jeweiligen Gewerke zu erhalten. Da- nach vergibt der Bauherr in Übereinstimmung mit dem Archi- tekten die einzelnen Arbeiten an Firmen seiner Wahl. Sobald der Bauantrag genehmigt ist, kann mit dem Bauen begonnen werden. Der Architekt hat einen Terminablaufplan erstellt und die Handwerker an Ort und Stelle eingewiesen. Er überwacht die Ausführung und fertigt bei der Bauabnahme ein Proto- koll an, wobei eventuell noch vorhandene Mängel festgehal- ten und die Nachbesserungsfristen vereinbart werden. Parallel zum Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prü- fen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und die Zahlungen durch den Auftraggeber zu veranlassen. 8.3 Fachplaner und Ingenieure im Bauwesen Laut Bayerischer Bauordnung müssen zur Vorbereitung, Pla- nung, Überwachung und Ausführung von nicht verfahrens- freien Bauvorhaben qualifizierte Fachleute wie Ingenieure und Fachplaner vom Bauherrn bestellt werden. Diese sind vor Baubeginn dafür zuständig, die erforderlichen Nachweise zur Standsicherheit, zum vorbeugenden Brandschutz, zum Schall-, Wärme- und ggf. Erschütterungsschutz sowie zur Energie- einsparung zu erbringen. Diese Unterlagen sind auch für die erforderlichen Nachweise in der Baubeginnsanzeige für die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Manchmal sind aber auch für verfahrensfreie Bauvorhaben Nachweise von Experten nötig. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Bestellung des beratenden Inge­ nieurs kümmern. wicklungen und Veränderungen in der Zukunft sowie die fi- nanziellen und zeitlichen Vorstellungen kennen. Andererseits soll sich der Bauherr darüber informieren, welche Beratungen und Leistungen der Architekt erbringen kann. Der erste Schritt einer konkreten Zusammenarbeit ist getan, wenn der Archi- tekt alle notwendigen Grundlagen ermittelt hat. Dazu gehört eine Begehung des Grundstücks, an die sich die Erkundung der baurechtlichen Möglichkeiten (Bebauungsplan, Baumbestand, Denkmalschutz etc.) anschließt. In der nächsten Phase fertigt der Architekt die ersten Skizzen an. In ihnen werden die bis- her geäußerten Wünsche des Bauherrn berücksichtigt sowie das Raumprogramm, die Erschließungsmöglichkeiten und die Einbindung in die Umgebung. Sobald sich die Partner auch Ge- danken über Konstruktion und Materialien sowie den Standard des Innenausbaus gemacht haben, kann der Architekt eine Kostenschätzung erstellen. Jetzt ist auch der Zeitpunkt für die schriftliche Fixierung des Architektenvertrages gekommen. Planungsablauf Ist der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstanden, kann der Architekt in die Entwurfsplanung einsteigen, d. h., alle Pläne werden jetzt detailliert im Maßstab 1 : 100 ausgearbeitet. Die Pläne werden zusammen mit dem Bauantrag, der Baubeschrei- bung, dem amtlichen Lageplan, einem Baumbestandsplan, dem Freiflächengestaltungsplan und dem Entwässerungsplan der Baubehörde zur Genehmigung vorgelegt. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der Ausführungsplanung bzw. Werk- planung zu beginnen. Damit werden alle späteren Bauschritte sowie die Ausstattung so konkretisiert, dass die Handwerker nach diesen Planungsunterlagen arbeiten können. Anhand der Ausführungsplanung können außerdem die Baumassen als wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibungen und Kostenangebote ermittelt werden. Die Leistungsverzeichnisse

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