Baubroschüre Landkreis Würzburg

33 9. Die Bauausführung Vermieter sollen an den Kosten der CO 2 -Steuer zur Hälfte be- teiligt werden. Zusatzkosten für Heizen mit Öl besonders hoch In Deutschland wird überwiegend mit Erdgas und Öl geheizt. Welche Kosten durch die CO 2 -Bepreisung dieser Brennstof- fe für Haushalte beim Heizen entstehen würden, hat der Energiedienstleister ista zusammen mit der TU Dortmund in einer Stichprobe berechnet. Ausgehend von den klimabe- reinigten Heizverbrauchsdaten aus dem Jahr 2018 von rund 65.000 Mehrfamilienhäusern belaufen sich für eine bundes- deutsche Durchschnittswohnung von 71 m² Größe die CO 2 - Kosten auf etwa 49 bis 107 Euro pro Jahr. Basis für diese Rechnung ist die von Bund und Ländern beschlossene Staf- felung des CO 2 -Preises zwischen den Jahren 2021 und 2025. Eine Ölheizung führt demnach gegenüber einer Gasheizung zu wesentlich höheren durchschnittlichen CO 2 -Kosten. Die zu- sätzlichen jährlichen Kosten bei einem CO 2 -Preis in Höhe von 55 Euro pro Tonne liegen für eine Durchschnittswohnung mit Ölheizung bei etwa 134 Euro. Bei einer Wohnung, die mit Gas beheizt wird, sind es dagegen rund 100 Euro. Verbrauchstransparenz ist erforderlich Vor allem beim Heizen ist das Einsparpotenzial, das durch ein optimiertes Nutzerverhalten erzielt werden kann, besonders groß. Gerade bei der nun in Kraft getretenen CO2-Bepreisung lohnt sich das Energiesparen für Mieter und auch Vermieter noch mehr. Wer seinen Verbrauch senken will, muss ihn aber auch im Blick haben. Daher fordert die novellierte Energie­ effizienzrichtlinie der EU (EED) für die Nutzer bzw. Mieter mehr Transparenz über den Energieverbrauch. So soll das Ablesen der Verbrauchsdaten künftig digitalisiert, die Abrechnungen 9.3 Verbrauchstransparenz als Beitrag zum Klimaschutz Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue CO 2 -Be- preisung für Verkehr und Wärme. Sie ist Herzstück des Kli- maschutzprogramms der Bundesregierung und soll dazu beitragen, Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Für Mieter entstehen dadurch Zusatzkosten beim Heizen. Durch eine effizientere Energienutzung lässt sich der Heizenergieverbrauch jedoch absenken. Dafür ist aber eine erhöhte Verbrauchstransparenz erforderlich, wie sie die neue Energieeffizienzrichtlinie der EU fordert. Ergänzend zum Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS), das für die Energiewirtschaft und Industrie gilt, wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) zum 1. Januar 2021 gestartet. Es betrifft nahezu alle übrigen CO 2 -Emissionen, die durch Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas entstehen. Somit erhält jetzt auch CO 2 in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis, der zu- nächst auf 25 Euro pro Tonne festgelegt ist und schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigt. Für das Jahr 2026 soll ein Preis- korridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Emissionshandelspflichtig sind allerdings nicht Autofahrer und Wohnungseigentümer, sondern die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe auf den Markt bringen. Die Kosten werden von den Unternehmen an den Endverbraucher durchgereicht, sodass sich diese im Gebäudebereich auf die Heizkosten nie- derschlagen werden. Für die Mieter in einem Mehrfamilien- haus, die kaum Einfluss auf bauliche und gebäudetechnische Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs haben, be- deutet das, ihren Heizenergieverbrauch zu reduzieren, wenn sie ihre CO 2 -Emissionen senken wollen, um Kosten zu sparen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=