Baubroschüre Landkreis Würzburg

34 9. Die Bauausführung 9.4 Abfälle am Bau Während jeder Bauphase – unabhängig davon, ob es sich um Neu-, Um-, Rück- oder Ausbaumaßnahmen handelt – ent- stehen Abfälle, die es zu entsorgen gilt. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab um- fassende Informationen über die bestehende Rechtslage und Entsorgungsmöglichkeiten einzuholen. Orientierung bieten unter anderem die Veröffentlichungen des Bayerischen Lan- desamtes für Umwelt sowie des Bayerischen Staatsministeri- ums für Umwelt und Verbraucherschutz (www.abfallratgeber. bayern.de). Besser den Profis überlassen Stets sollte Ihre Gesundheit an erster Stelle stehen. Insbeson- dere vom Umgang mit asbesthaltigen, PCB- oder anderweitig belasteten Abfällen sollten Sie unbedingt absehen. Holen Sie sich dafür Hilfe von spezialisierten Firmen. Sollte Ihnen die Bausubstanz nicht hinreichend bekannt sein, empfiehlt es sich, vor der Durchführung von Baumaßnahmen einen Sachver- ständigen hinzuzuziehen. Auf der sicheren Seite ist, wer von vorneherein qualifizierte Fachfirmen mit der Durchführung der Maßnahme beauf- tragt. Gerade bei Baumaßnahmen an älteren Gebäuden kön- nen dadurch nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern auch mögliche Umweltschäden und die sich daraus ergebenden Haftungsrisiken vermieden werden. Richtig entsorgen Führen Sie Ihre Baumaßnahme in Eigenregie durch, sollten Sie schon vor Start der Arbeiten einen geeigneten und zuverlässi- gen Entsorger auswählen und zusammen mit diesem den pas- transparenter und die Verbrauchsinformationen an den Nutzer häufiger erfolgen. Die Voraussetzung für die Umsetzung der EED in Deutschland ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeener- giegesetz (GEG), das als Rechtsgrundlage für eine Änderung der Heizkostenverordnung dient. Das GEG fasst die Regelun- gen von EnEV, EnEG und EEWärmeG in einer Gesetzesein- heit zusammen. Ziel der EED ist es, dass ab Januar 2027 alle Bestandsgeräte fernauslesbar sind. Mieter, bei denen bereits fernauslesbare Geräte verbaut sind, sollen eine vierteljährliche Verbrauchsinformation anfordern können. Ab 1. Januar 2022 ist die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation vorge- sehen, wenn fernauslesbare Geräte verbaut sind. Digitale Datenermittlung und -versand Je zeitnaher und häufiger der Nutzer informiert wird, desto stärker wird das Bewusstsein für die Heizkosten und CO 2 - Emissionen. Der Nutzer kann seinen Verbrauch optimieren und die Heizkosten im Blick behalten, z. B. über ein Webpor- tal oder eine App auf dem Smartphone. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung der Ablesung ist, dass die Daten per Funk verschlüsselt an den Messdienstleister übermittelt werden, sodass der Ablesetermin vor Ort entfällt. Daher sollte die Funkauslesung künftig Standard sein, um das volle Poten- zial der Digitalisierung zu nutzen und die monatliche Ver- brauchsinformation so nutzerfreundlich, nachhaltig und wirtschaftlich wie möglich zu machen. Der Energie- und Im- mobiliendienstleister ista arbeitet bereits an einer digitalen Anwendung, die seinen Kunden ermöglicht, die neuen Anfor- derungen der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie schnell und unkompliziert umzusetzen.

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