Baubroschüre Landkreis Würzburg

46 12. Planen und Bauen von A bis Z HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- sowie Ausführungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI) von Einfamilienhäusern fällt in der Regel in Zone III oder IV. Die Honorierung dieser Leistungen macht in etwa fünf bis zehn Prozent der reinen Baukosten aus. Hypothekendarlehen Ein Kredit, welcher von Hypothekenbanken für Immobiliendar- lehen gegeben wird. Ein Hypothekendarlehen wird über eine Grundschuld abgesichert. Das bedeutet, dass bei Zahlungs­ unfähigkeit die Immobilie als Sicherheit dient. Nebenkosten Bei der Immobilie sind dies die Grunderwerbsteuer, Makler- kosten, Notar- und Gerichtskosten. Die Nebenkosten betragen zwischen zwei und zehn Prozent der Gesamtkosten. Nominalzins Der Zinssatz, der abzüglich Disagiozinsverrechnung, Kosten und Gebühren der Bank jährlich vom Kreditnehmer bezogen auf die gesamte Kreditsumme bezahlt wird. Verkehrswert Der Verkaufspreis, der unter Berücksichtigung von allen Um- ständen und Besonderheiten der Immobilie am Tag der Ermitt- lung zu erzielen wäre. Zwischenfinanzierung Kurzfristiger Kredit bis zur Auszahlung von Fremdmitteln mit günstigen Konditionen und längerer Laufzeit. Meist werden Zwischenfinanzierungen benötigt, um die Zeit bis zur Auszah- lung von Bauspardarlehen zu überbrücken. Grundbuch Es enthält Informationen zu jedem Grundstück und wird beim Amtsgericht geführt (Grundbuchamt). Rechte, Lasten, Pflich- ten, Quadratmeter des Grundstücks und Informationen über die darauf befindlichen Gebäude sind die wichtigsten Informa- tionen, die ein Grundbuchauszug enthält. Grundschuld Ein Grundpfandrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld wird nicht automatisch nach Tilgung der Schuld, sondern erst auf Antrag wieder aus dem Grund- buch gelöscht. © Somkiat - stock.adobe.com

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