Baubroschüre Landkreis Würzburg

5 1. Baurecht Das Baurecht unterscheidet man nach dem bundeseinheitli- chen Bauplanungsrecht und dem landesspezifischen Bauord- nungsrecht. Das Bauplanungsrecht mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht, die Bayerische Bauord- nung (BayBO), klärt, welche Voraussetzungen ein Bauvorhaben erfüllen muss, z. B. Abstandsflächen, Stellplätze, Brandschutz, und regelt den Ablauf sowie die Voraussetzungen des Bauge- nehmigungsverfahrens. Die Aufstellung und Verabschiedung eines Bebauungsplanes wie auch eines Flächennutzungsplanes ist die Aufgabe der ört- lichen Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit. 1.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeinde­ gebiet und ordnet den vorhandenen Flächenbedarf für die ein- zelnen Nutzungsmöglichkeiten – z. B. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Auch wenn im Flächennutzungsplan ein Grundstück zur Wohnbe- bauung vorgesehen ist, entsteht daraus noch kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Der Flächennutzungs- plan stellt lediglich eine allgemeine vorbereitende Planung dar. 1.2 Bebauungsplan Der Bebauungsplan konkretisiert den Flächennutzungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Er schafft als gemeindliche Satzung konkretes Baurecht für ein bestimmtes Gebiet. Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die örtlichen Verkehrs- flächen und die Gestaltung der baulichen Anlagen. Er gibt des Weiteren u. a. Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. die Größe des Baufensters, Anzahl der Geschosse, Wand- höhen, Zulässigkeit von Dachausbauten etc.). Es empfiehlt sich, vorab genau zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben alle Vorgaben des für Ihr Baugrundstück geltenden Bebauungsplanes einhält (s. Genehmigungsfreistellungsverfahren) oder ob Sie in ein- zelnen Punkten davon abweichen wollen. Ob derartige Abwei- chungen genehmigungsfähig sind, sollten Sie vorab mit einer Bauvoranfrage (s. Ziffer 2.2) klären. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie bei Unklarheiten die Bebauungsmöglichkei- ten bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags klä- ren, damit Sie Ihre Wunschbebauung am potenziellen Standort nach dem Grundstückserwerb dann auch tatsächlich wie ge- plant umsetzen können. Bebauungspläne können online auf dem Geoportal Bayern (https://geoportal.bayern.de/bayernat- las unter dem Thema „Planen und Bauen“) angesehen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieses Angebot nicht den Anspruch der Vollständigkeit und Tagesaktualität erhebt. 1.3 Bebauungsplanverfahren Vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aus Planzeich- nungen, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung besteht, wird der Erstentwurf in der Gemeindeverwaltung re- gelmäßig einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Ort und Dau- er sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu geben und mit dem Hinweis zu versehen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Bürger haben dadurch die Möglichkeit, Anregun- gen und Bedenken vorzubringen. Gleichzeitig werden auch

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