Baubroschüre Landkreis Würzburg

6 1. Baurecht das zentrale Landesportal für Bauleitplanung zur Verfügung (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal). In der Re- gel werden die Bürger somit zweimal bei der Aufstellung eines Bebauungsplans beteiligt. In bestimmten Fällen kann dies aber auch auf eine einmalige Beteiligung beschränkt werden (sog. vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren). Auf die Aufstel- lung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungs- planes besteht für den einzelnen Bürger kein Rechtsanspruch. Fachbehörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange, wie Umweltverbände und Nachbargemeinden, beteiligt und können ebenfalls Anregungen und Bedenken vorbringen. Der Gemeinderat entscheidet anschließend, wie weit derartige An- regungen die Planentwürfe beeinflussen, und beschließt dann den endgültigen Entwurf zur Auslegung. Der Bebauungsplan und die Begründung hierzu können im Rahmen einer zweiten Auslegung in der Gemeinde oder im Internet auf der Home- page der Gemeinde eingesehen werden. Zudem steht hierfür © tiratore - Fotolia

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