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Die Raummiete für die Nutzung der Trauzimmer in den Schlös-

sern beträgt 100,00 €. Für die Durchführung der Eheschließung

außerhalb der Dienststelle werden zusätzliche Verwaltungs­

gebühren erhoben (für Schloss Wurzen 19,50 € und für Schloss

Thammenhain 45,00 €).

Unser Standesamt hat folgende Öffnungszeiten:

Montag:

9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:

9:00 – 12:00 Uhr

Für alle Eheschließungen, die außerhalb dieser Öffnungszeiten

durchgeführt werden, wird neben der regulären Gebühr für eine

Anmeldung der Eheschließung gemäß Anlage 2 zum PStGV eine

Gebühr in Höhe von 70,00 € erhoben.

Anschrift:

Standesamt Wurzen

Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen

Telefon: 0 34 25/8560-153, 8560-154, 8560-155

Fax:

0 34 25/8560-159

Mail:

Standesamt@Wurzen.de

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Heiraten in Wurzen

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der

Eheschließung

Verlobte, die beide ledig sind:

beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei in Wur-

zen oder Dornreichenbach geborenen Personen reicht die

Geburtsurkunde aus)

Aufenthaltsbescheinigung (beim Einwohnermeldeamt erhält-

lich)

Personalausweis oder Reisepass

Geburtsurkunde und ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde

bei gemeinsamen Kindern

Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen

weiterhin vorlegen:

Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Eheauflösung für sie/für

ihn oder beglaubigte Abschrift/Ablichtung aus dem Familien-

buch der letzten Ehe

Nachweise der Auflösung jeder früheren Ehe (z. B. Scheidungs-

urteil, Sterbeurkunde)

Ausländische Verlobte:

haben weitere Unterlagen vorzulegen, informieren Sie sich

bitte darüber direkt im Standesamt, da jedes Land andere

Bestimmungen hat.

Gebühren

Die Gebühren werden gem. Anlage 2 zu § 3 Abs. 1 Sächs. PStVO

erhoben und sind gleich am Tag der Anmeldung zur Eheschlie-

ßung zu entrichten.

Quelle: Kati Molin - Fotolia