Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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7.1 Pflegebedürftigkeit

Als pflegebedürftig gelten Menschen, wenn sie ihren Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig bewältigen können. Dies muss ein Zustand auf Dauer sein beziehungsweise voraussichtlich länger als 6 Monate andauern. Wenn dies der Fall ist, können Pflegebedürftige einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen, um finanzielle Hilfen zu erhalten. Die betroffenen Personen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die zuständige Pflegekasse und der Pflegestützpunkt Ebersberg beraten dazu gerne.

Landratsamt Ebersberg
Pflegestützpunkt

Außenstelle Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 823-702, Fax: 08092 823-9702
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de
https://demografie.lra-ebe.de

Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle des Landkreises Ebersberg zum Thema Pflege und Hilfen im Alter. Diese Einrichtung ist für Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Angehörige gedacht. Die Träger sind der Bezirk Oberbayern, der Landkreis Ebersberg sowie die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Unter anderem ist ein Austausch zu folgenden Themen möglich:

Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern
Beim Sprechtag des Bezirks Oberbayern können sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ebersberg wohnortnah zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und zur Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Personen beraten lassen.

Der Sprechtag des Bezirks Oberbayern findet immer donnerstags statt. Von 10:00 bis 12:00 Uhr können Sie ohne Termin vorbeikommen:

Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern
Außenstelle des Landratsamts Ebersberg
Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
Außerhalb der Sprechzeit können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.
Terminabsprache unter:
Tel.: 089 2198-21050
E-Mail: beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de
www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort

compass private pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln (Zentrale)
Tel.: 0800 1018800 (gebührenfreie Servicenummer)
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
www.pflegeberatung.de

compass private pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet kostenfrei und unabhängig Pflegeberatung an. Die telefonische Beratung steht allen Ratsuchenden offen. Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiter eine Pflegeberatung vor Ort.

Zu generellen Fragen rund um die Pflege können Sie das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kontaktieren: Telefon 030 20179131.

Eine hilfreiche Broschüre ist der Ratgeber Pflege. Diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben. Sie können die Broschüre unter www.bundesgesundheitsministerium.de bestellen oder herunterladen.

Pflegeleistungen beantragen
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Die Antragstellung können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist beziehungsweise welche Beeinträchtigungen vorliegen.

Die Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt:

Bei der Begutachtung werden in diesen Bereichen Punkte vergeben, je nach Befinden des Betroffenen. Daraus ergibt sich die Einstufung in fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.