7.1 Pflegebedürftigkeit
Als pflegebedürftig gelten Menschen, wenn sie ihren Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig bewältigen können. Dies muss ein Zustand auf Dauer sein beziehungsweise voraussichtlich länger als 6 Monate andauern. Wenn dies der Fall ist, können Pflegebedürftige einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen, um finanzielle Hilfen zu erhalten. Die betroffenen Personen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die zuständige Pflegekasse und der Pflegestützpunkt Ebersberg beraten dazu gerne.
Landratsamt Ebersberg
Pflegestützpunkt
Außenstelle Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 823-702, Fax: 08092 823-9702
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de
https://demografie.lra-ebe.de
Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle
des Landkreises Ebersberg zum Thema
Pflege und Hilfen im Alter. Diese Einrichtung
ist für Menschen mit Pflegebedarf sowie deren
Angehörige gedacht. Die Träger sind der Bezirk
Oberbayern, der Landkreis Ebersberg sowie die
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Unter anderem ist ein Austausch zu folgenden
Themen möglich:
- Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit und zu den vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen
- Ablauf des Begutachtungsverfahrens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
- Beratung zu den verschiedenen Begutachtungsdimensionen und zur Erfassung des Pflegebedarfes (Ermittlung des Grades der Selbstständigkeit)
- Unterstützung bei Antragsverfahren und grundsätzliche Klärung sozialrechtlicher Leistungsansprüche
- Beratung bei demenziellen Erkrankungen
- Unterstützung bei der Suche nach Hilfsangeboten
- Entlastungsgespräche für pflegende Angehörige
- Information zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen im häuslichen Bereich
- Das Leistungsangebot des Pflegestützpunktes orientiert sich an den Vorgaben des § 7a und § 7c Abs. 2 SGB XI. Die Gespräche können telefonisch, persönlich oder mittels Videotelefonie erfolgen. Im Einzelfall sind auch Hausbesuche möglich.
- Die Beratung erfolgt kostenfrei, neutral und unabhängig und unterliegt der Schweigepflicht.
Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern
Beim Sprechtag des Bezirks Oberbayern können
sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis
Ebersberg wohnortnah zur Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderungen und
zur Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Personen
beraten lassen.
Der Sprechtag des Bezirks Oberbayern findet immer donnerstags statt. Von 10:00 bis 12:00 Uhr können Sie ohne Termin vorbeikommen:
Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern
Außenstelle des Landratsamts Ebersberg
Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
Außerhalb der Sprechzeit können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.
Terminabsprache unter:
Tel.: 089 2198-21050
E-Mail: beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de
www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort
compass private pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln (Zentrale)
Tel.: 0800 1018800 (gebührenfreie Servicenummer)
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
www.pflegeberatung.de
compass private pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet kostenfrei und unabhängig Pflegeberatung an. Die telefonische Beratung steht allen Ratsuchenden offen. Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiter eine Pflegeberatung vor Ort.
Zu generellen Fragen rund um die Pflege können Sie das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kontaktieren: Telefon 030 20179131.
Eine hilfreiche Broschüre ist der Ratgeber Pflege. Diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben. Sie können die Broschüre unter www.bundesgesundheitsministerium.de bestellen oder herunterladen.
Pflegeleistungen beantragen
Um Leistungen der Pflegeversicherung in
Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag
bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse
des Pflegebedürftigen. Die Antragstellung
können auch Familienangehörige, Nachbarn
oder gute Bekannte übernehmen, wenn sie dazu
bevollmächtigt werden.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem
privaten Versicherungsunternehmen.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt
bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung
durch Gutachter des Medizinischen Dienstes
MEDICPROOF. Dabei wird beurteilt, wie
selbstständig die betroffene Person noch ist
beziehungsweise welche Beeinträchtigungen
vorliegen.
Die Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen
beurteilt:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Bei der Begutachtung werden in diesen Bereichen Punkte vergeben, je nach Befinden des Betroffenen. Daraus ergibt sich die Einstufung in fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.