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oder Fächerkombinationen im mathematisch-naturwissenschaftlich-

technischen und im gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlichen

Schwerpunkt anbieten. Eine Schule kann außerdem Fächer oder Fächer­

kombinationen mit künstlerischem oder sportlichem Schwerpunkt an­

bieten. ZumUnterrichtsangebot anGymnasiengehörenauchErgänzungs­

stunden. Sie sollen insbesondere zur differenzierten Förderung der

Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen und

Mathematik sowie imLernbereichNaturwissenschaftengenutzt werden.

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`

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildunggang der Sekundar-

stufe I fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Am Beruflichen

Gymnasiumkann neben demAbitur auch einBerufsabschluss erworben

werden. In diesem Fall dauert der Bildungsgang

3 1

/

4

Jahre.

2

.

5

. Schulformbeschreibung Förderschule

Kinder und Jugendlichemit sonderpädagogischemFörderbedarfwerden

entweder an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen unterrichtet.

Beide Formen der Förderung – der Gemeinsame Unterricht für Schü­

lerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogische Förderbedarfe

sowie der Unterricht in einer Förderschule – sind in rechtlicher und päd-

agogischer Hinsicht gleichwertig. Die sonderpädagogische Förderung

reicht von der Frühförderung (bei sinnesgeschädigten Kindern) bis

zur beruflichen Bildung in Berufskollegs und Förderberufskollegs. Sie

umfasst alle Bildungsgänge, Schulformen und Schulstufen.

Nachdem Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Nationen in Deutschland imMärz

2009

hat der Landtag von Nordrhein-

Westfalen im Dezember

2010

den Grundsatzbeschluss gefasst, den

Rechtsanspruch auf inklusive Bildung im Schulgesetz zu verankern.

Zukünftig sollen in Nordrhein-Westfalen immer mehr Schülerinnen

und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Vom

Gemeinsamen Lernen haben alle Schülerinnen und Schüler etwas.

Die Leistungsstarken werden dadurch nicht benachteiligt. Schü-

lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ent-

wickeln höhere Kompetenzen. Alle profitieren vom sozialen Zusam-

menhalt.

Auf demWeg zur inklusiven Schule geht NRWzweigleisig vor. Zumeinen

wird das Gemeinsame Lernen systematisch weiter ausgebaut, zum

anderen wurde mit der Verabschiedung des

9

. Schulrechtsänderungs-

gesetzes im Landtag NRW die gesetzliche Grundlage für den Ausbau

des Gemeinsamen Lernens geschaffen:

• Alle Kinder sollen Zugang zu einer allgemeinen Schule haben – und

zwar unabhängig davon, ob sie einen Bedarf an sonderpädagogischer

Unterstützung haben oder nicht. Deshalb soll Eltern mindestens eine

geeignete allgemeine Schule angeboten werden – wobei das nicht

immer die gewünschte Schule sein kann.

• Eltern sollen weiterhin die Förderschule wählen können. Voraus­

setzung dafür ist, dass es ein entsprechendes Angebot in der Region

gibt. In welchem Maße das gemeinsame Lernen in einer Region

Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender

vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leis-

tungen in drei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflicht­

unterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und

im Grundkurs mindestens gut sind.

`

`

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen

5

bis

10

fort.

2

.

4

. Schulformbeschreibung Gymnasium

`

`

Allgemeine Informationen

Das Gymnasiumvermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein

Hochschulstudium notwendig ist, aber auch für eine berufliche Aus-

bildungqualifiziert. DieSekundarstufe I umfasst ineinemdurchgehenden

Bildungsgang die Klassen

5

bis

9

. Nach der Jahrgangsstufe

9

beginnt

die Einführungsphase der

3

-jährigen gymnasialen Oberstufe (EF). Das

Modell „

9

+

3

“ ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen der

Haupt-, Real- und Sekundarschulen, die die Berechtigung zum Besuch

der gymnasialenOberstufe erworben haben, die gymnasiale Oberstufe

an einem Gymnasium ihrer Wahl zu besuchen. Auslandsaufenthalte

bleiben für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien weiterhin ohne

Verzögerung der Schullaufbahn in der Einführungsphase und imersten

Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe realisierbar.

Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird regelmäßig in folgenden

Fächern und Lernbereichen erteilt:

• Deutsch

• Mathematik

• Englisch

• zweite Fremdsprache

• ggf. dritte Fremdsprache

• Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)

• Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)

• Kunst, Musik

• Religionslehre

• ggf. Praktische Philosophie

• Sport

EnglischwirdabKlasse

5

als erste Fremdsprache fortgeführt. Ab Klasse

6

wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet. Dies kann eine weitere mo-

derne Fremdsprache oder Latein sein. In einzelnen Gymnasien besteht

auch die Möglichkeit, bereits in Klasse

5

neben Englisch mit der zweiten

Fremdsprache zu beginnen. Fast alle Fächer des Pflichtbereichs werden

in der Regel in den Klassen

5

bis

7

im Klassenverband unterrichtet. Indi-

viduelle Akzente können Schülerinnen und Schüler ab Klasse

8

setzen.

Neben den Unterricht im Klassenverband tritt dann der Wahlpflicht-

unterricht. Hier kanndieSchulenebeneiner dritten Fremdsprache Fächer

8