oder Fächerkombinationen im mathematisch-naturwissenschaftlich-
technischen und im gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlichen
Schwerpunkt anbieten. Eine Schule kann außerdem Fächer oder Fächer
kombinationen mit künstlerischem oder sportlichem Schwerpunkt an
bieten. ZumUnterrichtsangebot anGymnasiengehörenauchErgänzungs
stunden. Sie sollen insbesondere zur differenzierten Förderung der
Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen und
Mathematik sowie imLernbereichNaturwissenschaftengenutzt werden.
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Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildunggang der Sekundar-
stufe I fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Am Beruflichen
Gymnasiumkann neben demAbitur auch einBerufsabschluss erworben
werden. In diesem Fall dauert der Bildungsgang
3 1
/
4
Jahre.
2
.
5
. Schulformbeschreibung Förderschule
Kinder und Jugendlichemit sonderpädagogischemFörderbedarfwerden
entweder an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen unterrichtet.
Beide Formen der Förderung – der Gemeinsame Unterricht für Schü
lerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogische Förderbedarfe
sowie der Unterricht in einer Förderschule – sind in rechtlicher und päd-
agogischer Hinsicht gleichwertig. Die sonderpädagogische Förderung
reicht von der Frühförderung (bei sinnesgeschädigten Kindern) bis
zur beruflichen Bildung in Berufskollegs und Förderberufskollegs. Sie
umfasst alle Bildungsgänge, Schulformen und Schulstufen.
Nachdem Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten
Nationen in Deutschland imMärz
2009
hat der Landtag von Nordrhein-
Westfalen im Dezember
2010
den Grundsatzbeschluss gefasst, den
Rechtsanspruch auf inklusive Bildung im Schulgesetz zu verankern.
Zukünftig sollen in Nordrhein-Westfalen immer mehr Schülerinnen
und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Vom
Gemeinsamen Lernen haben alle Schülerinnen und Schüler etwas.
Die Leistungsstarken werden dadurch nicht benachteiligt. Schü-
lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ent-
wickeln höhere Kompetenzen. Alle profitieren vom sozialen Zusam-
menhalt.
Auf demWeg zur inklusiven Schule geht NRWzweigleisig vor. Zumeinen
wird das Gemeinsame Lernen systematisch weiter ausgebaut, zum
anderen wurde mit der Verabschiedung des
9
. Schulrechtsänderungs-
gesetzes im Landtag NRW die gesetzliche Grundlage für den Ausbau
des Gemeinsamen Lernens geschaffen:
• Alle Kinder sollen Zugang zu einer allgemeinen Schule haben – und
zwar unabhängig davon, ob sie einen Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung haben oder nicht. Deshalb soll Eltern mindestens eine
geeignete allgemeine Schule angeboten werden – wobei das nicht
immer die gewünschte Schule sein kann.
• Eltern sollen weiterhin die Förderschule wählen können. Voraus
setzung dafür ist, dass es ein entsprechendes Angebot in der Region
gibt. In welchem Maße das gemeinsame Lernen in einer Region
Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender
vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leis-
tungen in drei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflicht
unterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und
im Grundkurs mindestens gut sind.
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Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen
5
bis
10
fort.
2
.
4
. Schulformbeschreibung Gymnasium
`
`
Allgemeine Informationen
Das Gymnasiumvermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein
Hochschulstudium notwendig ist, aber auch für eine berufliche Aus-
bildungqualifiziert. DieSekundarstufe I umfasst ineinemdurchgehenden
Bildungsgang die Klassen
5
bis
9
. Nach der Jahrgangsstufe
9
beginnt
die Einführungsphase der
3
-jährigen gymnasialen Oberstufe (EF). Das
Modell „
9
+
3
“ ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen der
Haupt-, Real- und Sekundarschulen, die die Berechtigung zum Besuch
der gymnasialenOberstufe erworben haben, die gymnasiale Oberstufe
an einem Gymnasium ihrer Wahl zu besuchen. Auslandsaufenthalte
bleiben für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien weiterhin ohne
Verzögerung der Schullaufbahn in der Einführungsphase und imersten
Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe realisierbar.
Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird regelmäßig in folgenden
Fächern und Lernbereichen erteilt:
• Deutsch
• Mathematik
• Englisch
• zweite Fremdsprache
• ggf. dritte Fremdsprache
• Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
• Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)
• Kunst, Musik
• Religionslehre
• ggf. Praktische Philosophie
• Sport
EnglischwirdabKlasse
5
als erste Fremdsprache fortgeführt. Ab Klasse
6
wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet. Dies kann eine weitere mo-
derne Fremdsprache oder Latein sein. In einzelnen Gymnasien besteht
auch die Möglichkeit, bereits in Klasse
5
neben Englisch mit der zweiten
Fremdsprache zu beginnen. Fast alle Fächer des Pflichtbereichs werden
in der Regel in den Klassen
5
bis
7
im Klassenverband unterrichtet. Indi-
viduelle Akzente können Schülerinnen und Schüler ab Klasse
8
setzen.
Neben den Unterricht im Klassenverband tritt dann der Wahlpflicht-
unterricht. Hier kanndieSchulenebeneiner dritten Fremdsprache Fächer
8