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. Schulformbeschreibung Berufskolleg
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Allgemeine Informationen zur Schulform
Berufskollegs sind Schulen der Sekundarstufe II. Sie verknüpfen
praxisnah die berufliche und allgemeine Bildungmiteinander. Das Sys-
tem ist in sich sehr durchlässig und ermöglicht so nach Erreichung eines
Abschlusses auch die Erlangung der nächsthöheren Qualifikation.
Die Bandbreite der Bildungsgänge reicht vom Nachholen des Haupt-
schulabschlusses bis zur allgemeinen Hochschulreife. Die Fachpraxis
hat eine große Bedeutung und die Unterrichtsfächer orientieren sich
inhaltlich am gewählten beruflichen Schwerpunkt. Diese Schulform
empfiehlt sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die am
Abschluss der Sekundarstufe I bereits wissen, wo ihre persönlichen
Stärken und Interessen angesiedelt sind und dass sie in diesemBereich
später beruflich tätig sein möchten.
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Welche Abschlüsse sind möglich?
• Gesellenprüfung im Rahmen der Berufsausbildung im dualen System
• Hauptschulabschluss
• Sekundarabschluss I
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikations-
vermerk
• Fachhochschulreife (Fachabitur)
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Weiterbildung im tertiären Bereich (Technikerausbildung in
Abendform/ Erzieher /-in)
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Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
• Weiterqualifikation innerhalb des Berufskollegs, abhängig vom
erreichten Abschluss
• Einstieg in einen Beruf
• Studium
ausgebaut wird, entscheiden Eltern letztendlich durch ihreWahl des
gewünschten Förderortes.
• Die Einrichtung von Schwerpunktschulen sichert im Fall von kom-
plexen Behinderungen den qualitativen Standard der sonder-
pädagogischen Förderung und beugt der Vereinzelung der Kinder
vor. Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen, die neben den
Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen sowie
Sprache mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt anbieten.
Falls demWunsch der Eltern nicht entsprochen werden kann, weil die
personellen und sächlichen Voraussetzungen an keiner geeigneten
allgemeinen Schule geschaffen werden können, sind Schulaufsicht
und Schulträger – sofern die Ablehnung auf diese zurückgeht – seit-
dem gehalten, den Eltern die Gründe schriftlich darzulegen.
Förderschulen
Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf wird derzeit noch in Förderschulen gefördert, die über eine
besondere Sach- und Personalausstattung verfügen. Förderschulen sind
gegliedert in sieben Förderschwerpunkte:
• Lernen
• Sprache
• Emotionale und soziale Entwicklung
• Sehen
• Hören und Kommunikation
• Geistige Entwicklung
• Körperliche und motorische Entwicklung
Eine Übersicht der Förderschulen mit Sekundarstufe in Reckling-
hausen finden Sie in der tabellarischen Übersicht und auf den folgenden
Seiten.
© William Perugini / Thinkstock