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Checkliste für Baugenehmigungsverfahren

im Wohnungsbau

Folgendes ist bei der Vorbereitung Ihres Wohnbauvorhabens zu

berücksichtigen:

Baurechtliche Vorgaben

J

Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig

J

Barrierefreiheit nach § 35 LBO

für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen

J

Kfz-Stellplätze

J

Fahrradstellplätze

J

Gemeinschaftsflächen

für Kinderwagen, Gehhilfen und zumWäschetrocknen

J

Kinderspielplatz

bei mehr als zwei Wohnungen mit mind. zwei Zimmern

Brandschutz / Rettungswege

J

Anleiterhöhe bis 8 m

Aufstellfläche 3 x 3 m mit Erreichbarkeit

jeder Einheit

J

Anleiterhöhe > 8 m

Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeug

mit Erreichbarkeit jeder Einheit

J

Festlegung der Gebäudeklasse

Bauvorlagen

J

Lageplan mit Textteil

J

Grundrisse, Ansichten, Schnitte

J

Baubeschreibung

J

Antragsformular

J

Statistischer Erhebungsbogen

Bautechnische Nachweise

J

Erklärung zum Standsicherheitsnachweis

(GKl. 1 – 3 oder Vereinfachtes Verfahren)

J

oder bautechnische Prüfung

Sonstiges

J

Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt / SES einreichen

J

Herstellung Grundstückszufahrt oder Veränderungen im öffentlichen

Raum erforderlich

Um den Sachverständigen und Planfertigern für Bauvorlagen die Arbeit zu

erleichtern hat das Stadtmessungsamt Stuttgart in Abstimmung mit dem

Baurechtsamt eine wertvolle Arbeitshilfe zur Fertigung von Lageplänen

erstellt.DieArbeitshilfe stellt die derzeitige Rechtslage und ihreAnwendung

in der Landeshauptstadt Stuttgart in übersichtlicher und vereinfachterWei-

se dar.

Die Arbeitshilfe für das Fertigen von Lageplänen ist in der 5. Auflage er­

schienenundzumPreisvon95

e

imKundenzentrumdesStadtmessungsamts,

Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 216-59601, oder online

unter

www.stuttgart.de/Stadtmessungsamt/Publikationen, so

wie beim

Bürgerservice Bauen erhältlich.

fahren darf mit der Ausführung des Vorhabens einen Monat nach Eingang der

vollständigen Unterlagen begonnen werden. Haben alle Nachbarn schriftlich

zugestimmt, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen. Der Bauherr erhält eine

entsprechende Bestätigung. Wird das Kenntnisgabeverfahren in einem Sanie-

rungsgebiet oder im Bereich einer Erhaltungssatzung durchgeführt, müssen

zumBaubeginn auch die Genehmigungen nach diesen Rechtsgebieten vorliegen.

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