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Checkliste für Baugenehmigungsverfahren
im Wohnungsbau
Folgendes ist bei der Vorbereitung Ihres Wohnbauvorhabens zu
berücksichtigen:
Baurechtliche Vorgaben
J
Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig
J
Barrierefreiheit nach § 35 LBO
für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen
J
Kfz-Stellplätze
J
Fahrradstellplätze
J
Gemeinschaftsflächen
für Kinderwagen, Gehhilfen und zumWäschetrocknen
J
Kinderspielplatz
bei mehr als zwei Wohnungen mit mind. zwei Zimmern
Brandschutz / Rettungswege
J
Anleiterhöhe bis 8 m
Aufstellfläche 3 x 3 m mit Erreichbarkeit
jeder Einheit
J
Anleiterhöhe > 8 m
Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeug
mit Erreichbarkeit jeder Einheit
J
Festlegung der Gebäudeklasse
Bauvorlagen
J
Lageplan mit Textteil
J
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
J
Baubeschreibung
J
Antragsformular
J
Statistischer Erhebungsbogen
Bautechnische Nachweise
J
Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
(GKl. 1 – 3 oder Vereinfachtes Verfahren)
J
oder bautechnische Prüfung
Sonstiges
J
Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt / SES einreichen
J
Herstellung Grundstückszufahrt oder Veränderungen im öffentlichen
Raum erforderlich
Um den Sachverständigen und Planfertigern für Bauvorlagen die Arbeit zu
erleichtern hat das Stadtmessungsamt Stuttgart in Abstimmung mit dem
Baurechtsamt eine wertvolle Arbeitshilfe zur Fertigung von Lageplänen
erstellt.DieArbeitshilfe stellt die derzeitige Rechtslage und ihreAnwendung
in der Landeshauptstadt Stuttgart in übersichtlicher und vereinfachterWei-
se dar.
Die Arbeitshilfe für das Fertigen von Lageplänen ist in der 5. Auflage er
schienenundzumPreisvon95
e
imKundenzentrumdesStadtmessungsamts,
Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 216-59601, oder online
unter
www.stuttgart.de/Stadtmessungsamt/Publikationen, sowie beim
Bürgerservice Bauen erhältlich.
fahren darf mit der Ausführung des Vorhabens einen Monat nach Eingang der
vollständigen Unterlagen begonnen werden. Haben alle Nachbarn schriftlich
zugestimmt, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen. Der Bauherr erhält eine
entsprechende Bestätigung. Wird das Kenntnisgabeverfahren in einem Sanie-
rungsgebiet oder im Bereich einer Erhaltungssatzung durchgeführt, müssen
zumBaubeginn auch die Genehmigungen nach diesen Rechtsgebieten vorliegen.
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