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DER LANDKREIS STELLT SICH VOR

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Entstehung und Bedeutung

des Landkreises

1852 wurde in Bayern das „Gesetz der Distrikträte betreffend“

geschaffen. Es schuf die Distriktgemeinden, die Vorläufer der heuti-

gen Landkreise. So entstanden auch damals die Landkreise Schon-

gau undWeilheim. ImZuge der Landkreisreformwurden beide

GebietskörperschaftenmitWirkung vom01.07.1972 unter Abgabe

von 17 Gemeinden zumLandkreisWeilheim-Schongau vereinigt.

In den neuen Landkreis wurde zumgleichen Zeitpunkt die

Gemeinde Ingenried vomLandkreisMarktoberdorf eingegliedert.

ZumZeitpunkt der Zusammenlegung zählte der Landkreis Schon-

gau in 24 Gemeinden 42.489 Einwohner, der LandkreisWeilheim

i. OB in 42 Gemeinden 74.803 Einwohner.

Nach der Neugliederung hatte der LandkreisWeilheim-Schongau in

50 Gemeinden 99.054 Einwohner. ImZuge der Gemeindegebietsre-

formwurdenmitWirkung vom01.01.1978 die Gemeinden Ammer-

höfe, Deutenhausen, Fischen amAmmersee, Forst, Haid, Haunsho-

fen, Magnetsried, Schönberg und Tannenberg aufgelöst und den

entsprechendenNachbargemeinden eingegliedert.

DemLandkreisWeilheim-Schongau gehören derzeit 34 Gemeinden

mit 130.387 Einwohnern (Stand 31.12.2013) an.

Von Anfang anwarWeilheimals Sitz der gemeinsamen Kreisver-

waltung vorgesehen, „weil die Stadt verkehrsgünstig und zentral

gelegen ist” (Entwurfstext der Staatsregierung von 1971).

Heute erweist sichder geschaffeneDoppellandkreis als abgerundeter

Raum, dessen geschichtlicheGemeinsamkeitendoch größer sind als

die historischenUnterschiede beider Landkreisteile. Nach anfäng-

lichen „Schwierigkeiten” kames zumweitgehend reibungslosen

Zusammenwachsender beidenGebietseinheiten.

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