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DER LANDKREIS STELLT SICH VOR

Das Landratsamt

im Portrait

Das Landratsamt ist eine Behördemit Doppelcharakter. Zum

einen ist es zuständig für Aufgaben des Landkreises als kommu-

nale Gebietskörperschaft (eigene und übertragene Aufgaben) und

damit Kreisbehörde. Andererseits ist es untere Staatsbehörde,

der als Kreisverwaltungsbehörde der Vollzug von Staatsaufgaben

übertragen ist. Die eigenen Aufgaben sind demLandratsamt durch

die Bayer. Landkreisordnung oder durch Einzelgesetze zugewiesen.

Während der Aufgabenkreis der Gemeinden alle Angelegenheiten

der örtlichenGemeinschaft umfasst, sind die Landkreise in den

Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit für Verwaltungs- und Versorgungs-

leistungen zuständig, die von denGemeinden nicht, nicht ausrei-

chend oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden können. Welche

Aufgaben undwie diese durch den Landkreis zu erfüllen sind, hängt

von den örtlichen Verhältnissen und den Bedürfnissen der Bevöl-

kerung ab. Grundsätzliche undwichtige Entscheidungen trifft der

Kreistag, soweit diese nicht demKreisausschuss oder einemande-

ren beschließenden Ausschuss übertragen sind bzw. der Landrat/

die Landrätin zur selbständigen Entscheidung befugt ist.

Wesentliche Aufgaben des Landkreises

im eigenenWirkungskreis sind:

■■

die Kommunale Abfallwirtschaft

■■

die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende und berufs-

bildende Schulen, sowie der Schulen zur individuellen Lern-

und Sprachförderung

■■

der Bau und der Unterhalt der Kreisstraßen

■■

der Öffentliche Personennahverkehr

■■

die Einrichtung und der Unterhalt von Krankenhäusern

■■

der Vollzug der Sozial- und Jugendhilfe

sowie des Wohngeldgesetzes

Das Landratsamt ist auch untere staatliche Verwaltungsbehörde,

deren Sprengel sich mit demGebiet des Landkreises deckt. Die

Zuständigkeiten für den Vollzug von Staatsaufgaben regeln

Gesetze und Rechtsverordnungen. Das staatliche Landratsamt

begegnet demBürger in der Regel dann, wenn er sich an das Land-

ratsamt wendet oder von Amtswegen einen Bescheid erhält.

Wichtige Aufgaben

des staatlichen Landratsamtes sind:

■■

die Öffentliche Sicherheit und Ordnung

(Brand- und Katastrophenschutz, Gewerbe-

und Gaststättenrecht, Jagd- und Fischereirecht,

Waffenrecht)

■■

das Straßenverkehrswesenmit Kfz-Zulassungs-

und Führerscheinstelle

■■

die Bau-, Natur- und Umweltverwaltung

■■

das Ausländer- und Asylwesen

■■

das Wohnungswesenmit SozialemWohnungsbau

■■

die Kommunalaufsicht

■■

das Gesundheitswesen

■■

das Veterinärwesen

■■

der Verbraucherschutz

Das Landratsamt hat seinen offiziellen Sitz in der Kreisstadt

Weilheim. Im Sinne der Bürgernähe und -freundlichkeit

sind die publikumsintensiven Aufgabenbereiche wie die

Kfz-Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Bauamt,

das Amt für Jugend und Familie, das Ausländeramt und das

Gesundheitsamt an den Dienststellen Weilheim und Schon-

gau eingerichtet. Auch die Landrätin pendelt zwischen den

beiden Dienststellen und steht jeweils vor Ort unseren Bürge-

rinnen und Bürgern zur Verfügung.

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