Weinheim Planen und Bauen

© Arsdigital · fotolia.com 17 Bauvoranfrage Zur Vermeidung eventuell aufwendiger, jedoch letztend- lich vergeblicher Planungsarbeiten ist es zweckmäßig, bei bestehenden Zweifeln über die Zulässigkeit eines Bauvor- habens oder auch zu bestimmten Detailfragen eine Bau­ voranfrage an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz zu richten. Die Beantragung eines Bauvorbescheids empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie vor dem Erwerb eines Baugrund- stücks klären möchten, ob das Grundstück auch wirklich Ihren Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Als Anwendungsfälle sind insbesondere zu nennen J grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks, J Art und Maß der baulichen Nutzung, J Möglichkeit einer Ausnahme oder Befreiung. Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung. Er bietet Ihnen somit hinsichtlich Ihrer weiteren Planung eine verlässliche Grundlage. Die Bindungswirkung beträgt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag innerhalb dieser Frist jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden. Vor Erteilung der Baugenehmigung darf jedoch keinesfalls mit dem Bauvorhaben begonnen werden. © F r a n c k B o s t o n · f o t o l i a . c o m

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=