Weinheim Planen und Bauen

19 Monate nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen) und hört die Eigentümer angrenzender Grundstücke sowie zu beteiligende Fachbehörden (z. B. Naturschutzbehörde, Gewerbeaufsichtsamt, Landwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Wasserrechtsbehörde etc.). Nach abgeschlossener Angrenzeranhörung und Vorliegen aller erforderlichen Stellungnahmen erfolgt die endgültige Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Bauantrag. Bei der Bauvoranfrage Das durchzuführende Verfahren ist identisch mit dem oben dargestellten Baugenehmigungsverfahren. Checkliste für die Vollständigkeit von Unterlagen für eine Bauvoranfrage: J amtliches Antragsformular J Lageplan (neuesten Datums) – zeichnerischer und schrift- licher Teil (zu erstellen durch Sachverständige im Sinne von § 5 Abs. 3 LBOVVO, z. B. durch das Amt für Vermes- sung, Bodenordnung und Geoinformation) im Maßstab 1:500; ggf. auch ein Übersichtslageplan imMaßstab 1:1500 J Baubeschreibung J Bauentwurfsskizze Im Kenntnisgabeverfahren Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz bestätigt Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen. Innerhalb dersel- ben Frist werden die Angrenzer benachrichtigt. Checkliste für die Vollständigkeit von Unterlagen im Kenntnisgabeverfahren (vorzulegen jeweils in einfacher Ausfertigung) nach der Verfahrensordnung zur Landes- bauordnung (LBOVVO): J amtliches Kenntnisgabeformular J Lageplan (neuesten Datums) – zeichnerischer und schrift- licher Teil (zu erstellen durch Sachverständige im Sinne von § 5 Abs. 3 LBOVVO, z. B. durch das Amt für Vermes- sung, Bodenordnung und Geoinformation) im Maßstab 1:500 J Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 J Darstellung der Grundstücksentwässerung J bautechnische Bestätigung J Bestätigung des Planverfassers J Bestätigung des Lageplanfertigers J Bestätigung des Bauherrn, dass er die Bauherrschaft für das Vorhaben übernommen und einen geeigneten Baulei- ter bestellt hat; Name, Anschriften und Unterschrift des Bauherrn und des Bauleiters sind einzutragen. Wurden die Bauvorlagen vollständig eingereicht, können Sie – wenn die Angrenzer vorher schriftlich zugestimmt haben – zwei Wochen, ansonsten einen Monat nach dem bestä- tigten Eingang der vollständigen Unterlagen beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz mit der Ausführung Ihres Vor- habens beginnen. Ist für das Bauvorhaben eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung erforderlich, ist diese beson- ders zu beantragen. Mit den davon betroffenen Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Antrag entsprochen wurde.

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