Weinheim Planen und Bauen

22 Baufreigabe/Roter Punkt Im Baugenehmigungsverfahren ist mit der Ausführung des Bauvorha- bens die Baufreigabe, das heißt das Ausstellen des „Roten Punktes“ unbedingt abzuwarten. Der Baufreigabeschein wird nach Erfüllung der für den Baubeginn in der Baugenehmigung genannten Voraussetzun- gen erteilt. Sind keine Baufreigabevoraussetzungen genannt, erhalten Sie den Baufreigabeschein mit der Baugenehmigung. Bei Baubeginn muss der Baufreigabeschein an der Baustelle dauerhaft, leicht lesbar und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar an- gebracht sein. Wer vor der Baufreigabe mit dem Bau beginnt, begeht eine Ordnungs- widrigkeit und riskiert das Einleiten eines Bußgeldverfahrens. Die Geld- buße kann bis zu 50.000,– € betragen. Im Kenntnisgabeverfahren können Sie zwei Wochen oder einen Monat nach dem bestätigten vollständigen Eingang der Unterlagen mit dem Bau beginnen, es sei denn, das Amt für Baurecht und Denkmalschutz untersagt Ihnen den Baubeginn. Baubeginn Den Beginn und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Un- terbrechung von mehr als sechs Monaten müssen Sie mindestens eine Woche vorher der Baurechtsbehörde schriftlich mitteilen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist durch Anfragen bei der Deutschen Telekom AG, bei den Stadtwerken Weinheim sowie beim Tiefbauamt der Stadt Weinheim festzustellen, ob unterirdische Leitungen gefährdet sind. Zum Schutz der Anlagen und der Bauarbeiter sind vor Beginn der Bauarbeiten alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. 7. Die Bauausführung © D i e t z e r · f o t o l i a . c o m

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