Weinheim Planen und Bauen

© Alexander Erdbeer · fotolia.com gelassenen Deponie zuzuführen ist, zählen alle festen, nicht auslaugbaren anorganischen Stoffe, wie z. B. Gips, Mörtel, Kalk, Schamotte, Schiefer, Bimsstein, Leichtbaustoffe und Fliesen. Verwertbare Baustellenabfälle Alle verwertbaren Baustellenabfälle sind nach Möglichkeit sortenrein zu trennen und einer Wiederverwertung zuzu- führen. Aus Kunststoff oder Styropor (gelber Sack), Altholz, Bauholz, Kisten und Paletten (Altholzverwertung). Nicht verwertbare Baustellenabfälle Nicht verwertbare brennbare Baustellenabfälle, z. B. Tape- ten, Bodenbeläge, Türen, Tür- und Fensterrahmen, Vertäfe- lungen und Fußbodendielen, sind der Müllverbrennungsan- lage zuzuführen. Schadstoffhaltige Abfälle Als Sonderabfall sind beispielsweise zu ent- sorgen: Abbeizer, Gebinde mit Resten von alten Holzschutzmitteln, Batterien, Farb- und Lackverdünner, nicht ausgehärtete Klebstoffe sowie Kitt- und Spachtelmas- sen, Spraydosen, Teerrückstände und Bi- tumen. Alles, was mit schädlichen Stoffen vermischt ist, wird auch zu Sonderabfall. Asbesthaltige Abfälle Asbesthaltige Bau- und Dämmstoffe sind unter besonderen Vorkehrungen gegen Staubentwicklung zurückzubauen. Für den Abbau von Dämmstoffen aus Spritzasbest sind Spezi- alfirmen hinzuzuziehen. Bei Asbest-Hartabfall in größerem Umfang (Wellasbestdach und Fassadenplatten) ist ein sepa- rater Rückbau erforderlich. Zur Vermeidung von Staub ist die Abbruchstelle zu befeuchten. Die „Technischen Regeln Gefahrenstoffe“ (TRGS 519), „Asbest“ und die Verwaltungs- vorschrift des Umweltministeriums „Entsorgung asbest- haltiger Abfälle“ vom 29.04.1996 sind bei der Durchführung der Abbrucharbeiten zu beachten. Insbesondere dürfen nur geeignete Fachfirmen mit dem Abbruch der asbesthaltigen Bau- und Dämmstoffe beauftragt werden. Asbesthaltige Abfälle können beim Abfallentsorgungszent- rum Sinsheim freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr oder nach Absprache angeliefert werden. Im Rahmen gewerblicher Unternehmun- gen sind Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien 14 Tage vor dem beab- sichtigten Beginn dem Gewerbe- aufsichtsamt Mannheim, Postfach 101238, 68012 Mannheim, Telefon 0621 2924585, anzuzeigen. © J e f f r e y H a m il t o n · t h i n k s t o c k . c o m 29

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=