Weinheim Planen und Bauen

© fotolia.com 33 12. Denkmalschutz und Denkmalpflege Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz trifft als untere Denkmalschutzbehörde (Telefon 06201 82-398) die erfor- derlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen. Was ist Denkmalschutz und Denkmalpflege? Kulturdenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentli- chen Raum. Wir setzen uns mit ihnen nicht wie mit Erinne- rungs- oder Kunstgegenständen in Museen zu besonderen Zeiten durch Betrachtung auseinander, sondern durch all- täglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen der Ge- genwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches gegenwärtig als Bereicherung unserer Lebenserfahrung, mitunter als Herausforderung oder gar als „Stein des Anstoßes“, und ermöglicht zugleich kritische Distanz zum Heute. Das Wis- sen um Ursprung und Entwicklung menschlicher Gemein- schaften gehört zu den Grundlagen eines jeden Menschen und jeder Kulturnation. Die sachgerechte Pflege unseres kulturellen Erbes trägt wesentlich zur Identitätsstiftung und Lebensqualität im Land Baden-Württemberg bei. Die Denk- malschutzbehörden leisten so einen Beitrag zur Bewah- rung, Dokumentation und Präsentation des europäischen Kulturerbes. Tag des offenen Denkmals Europaweit findet seit einigen Jahren im September der „Tag des offenen Denkmals“ statt, bei dem Kulturdenkmale prä- sentiert werden, die der Öffentlichkeit sonst vielfach nicht zugänglich sind. Auch die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Weinheim beteiligt sich seit 1994 jedes Jahr an dieser Aktion, die in der Bevölkerung stets auf große Reso- nanz stößt. Melden Sie sich bei der unteren Denkmalschutz- behörde, wenn Sie Denkmaleigentümer und bereit sind, Ihr Gebäude an diesem Tag der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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