Bau-Informationsbroschüre Böblingen

19 men, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zu möglichen Förderprogrammen für Bauvorhaben oder für geplante Sanierungsmaßnahmen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es darüber hinaus das Dienstleistungsangebot, die Eigentümerversammlung mit einer Erstinformation zu besuchen und ggfs. bei der Maßnahmenumsetzung zu begleiten. Für weitergehende Leistungen, wie z. B. erste Gebäude-Checks vor Ort, die eingehende Vor-Ort-Analyse, die Erstellung konkreter Sanierungsfahrpläne oder aber die Ausstellung von Energieausweisen, erhalten Sie Informationen über das Energieberater-Netzwerk im Landkreis Böblingen. Ansprechpartner: Energieagentur Kreis Böblingen Parkstraße 16 (im Landratsamt), 71034 Böblingen Tel. 07031 663-2040, E-Mail info@ea-bb.de www.ea-bb.de � Förderprogramme der KEA und für Gewerbebetriebe Umwelttechnik BW � 7.2 Klimaangepasstes Bauen Der Klimawandel stellt uns schon heute vor große Herausforderungen. In der Perspektive wird es im Sommer noch heißer und trockener werden, während die Winter milder, jedoch nasser werden. Zudem muss dem Risiko von lokalem Starkregen und Überflutungen Rechnung getragen werden, somit ist die Einbeziehung der klimatischen Veränderungen und Extremwettergefahren in die Planung einer Immobilie unerlässlich. zur Solarnutzung geeignete Dach- oder Stellplatzfläche entsteht. Alternativ zur Dachfläche können z. B. auch Gebäudefassaden in Anspruch genommen werden. Der unteren Baurechtsbehörde ist spätestens 12 Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung vorzulegen, dass die PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert wurde. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann ganz oder teilweise von der PV-Pflicht befreit werden. Die Prüfung erfolgt dann auf Antrag im Rahmen der Baugenehmigung. Bei dem Einsatz von Luft-Wärme-Pumpen sollte frühzeitig an den Lärmschutz gedacht werden. Ihre Nachbarschaft wird es Ihnen danken. Die LUBW hat hierzu unter diesem Link: Lärmschutz bei Luft-Wärme-Pumpen (lubw.de) wichtige Hinweise zusammengetragen. Mehr zur Photovoltaikpflicht erfahren Sie unter: FAQ Photovoltaikpflicht: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) � Kosten und Nutzen Auch wenn beim Neubau eines Hauses jeder Euro zweimal umgedreht wird, sollte man an Investitionen in energiesparende Maßnahmen nicht knausern. Zwar sind bei jedem Vorhaben die Baukosten zunächst die wesentliche Entscheidungsgröße, für den Bauherrn kommt es langfristig jedoch darauf an, was er unterm Strich monatlich für sein Gebäude aufwenden muss. Neubauten werden für eine Standzeit von mehreren Jahrzehnten errichtet. Innerhalb dieser Zeit werden die Vorteile eines hocheffizienten Gebäudes immer deutlicher werden. Um beispielsweise Passivhausstandard zu erreichen, kann man mit einer Steigerung der Investitionskosten im Vergleich zu einem nach GEG-Standard errichteten Gebäude um etwa zehn Prozent rechnen. Geringere Betriebskosten und zinsgünstige Kredite durch Förderprogramme können diese Mehrausgaben schon im Laufe der ersten Jahre wieder wettmachen. Für energetisch optimierte Häuser sprechen außerdem der hohe Wohnkomfort und die hochwertige Bauausführung, die später geringe Instandhaltungs- und Nachrüstungskosten erwarten lässt. Neutrale und unabhängige Erstberatung Bauwillige können die kostenlose, neutrale und unabhängige Erstberatung der Energieagentur des Landkreises Böblingen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen. Ratsuchende Bürger erhalten im Landratsamt Böblingen nach vorheriger Terminvereinbarung eine erste Grobeinschätzung der zu empfehlenden Sanierungsmaßnah-

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