Bau-Informationsbroschüre Böblingen

24 Das Förderprogramm „Wohnungsbau BW“ unterstützt Familien, Alleinstehende und Paare mit Kinderwunsch auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür langfristige und zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Wer wird gefördert? Zielgruppe sind Personen, die mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben. Aber auch Familien in der Startphase, bei denen Kinder erst in der Planung sind, können bereits profitieren. Liegen bei Menschen mit Behinderung spezielle Wohnbedürfnisse vor, gelten abweichende Regelungen, die eine Förderung erleichtern. Wer zur Zielgruppe gehört, muss darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese sind unter anderem: pp Die Berechtigung für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, denn ein gefördertes Eigenheim muss für die Dauer der Zinsverbilligung selbst genutzt werden. pp Eine angemessene Eigenleistung. Diese beträgt grundsätzlich mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten. pp Die finanzielle Belastung der Finanzierung muss auf Dauer getragen werden können. pp Das Bruttoeinkommen des Haushaltes darf nicht über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt diese beispielsweise Stand 12/2022 bei 81.000 Euro. Wer bereits über Wohneigentum in angemessener Größe verfügt, wird grundsätzlich nicht gefördert. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn die eigenen Vermögensverhältnisse oder eine mit Sicherheit zu erwartende Einkommenssteigerung eine finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht rechtfertigt. Was wird gefördert? Das zinsverbilligte Förderdarlehen kann sowohl für Häuser als auch für Eigentumswohnungen in Anspruch genommen werden. Es wird sowohl der Neubau oder Neuerwerb als auch der Erwerb von gebrauchten Immobilien gefördert. Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien sind möglich, wenn kein ausreichend großer Wohnraum vorhanden ist und die üblichen Anforderungen an die Wohnfläche mit dem Umbau erzielt werden. Die Immobilie muss innerhalb von BadenWürttemberg liegen und den Bedürfnissen der Familie angepasst sein. Hierfür müssen, abhängig von der Personenanzahl im Haushalt, Wohnflächen- Ober- und -Untergrenzen eingehalten werden. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt die maximal zulässige Wohnfläche 160 m². Gebrauchte Immobilien müssen innerhalb von 12 Monaten bezogen werden können. Im Bereich des Neubaus muss die Immobilie mindestens den energetischen Neubaustandard Plus erfüllen. Um die Förderung nicht durch einen vorzeitigen Beginn zu gefährden, ist es wichtig, mit der Maßnahme erst dann zu beginnen, wenn die Wohnraumförderung schriftlich den Eingang des vollständigen Antrages bestätigt hat. Bewilligungsstelle für die Kredite ist die L-Bank Baden-Württemberg. Die Gewährung des Darlehens ist erst sichergestellt, wenn die L-Bank ihre Prüfung abgeschlossen und den Darlehensbescheid erteilt hat. 11.Wohnraumfinanzierung und Fördermöglichkeiten � Wo gibt es Informationen und wie kann das Darlehen beantragt werden? Für die Beratung und Annahme des Antrages ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises zuständig: Telefon: 07031 663-1515, www.landkreis-boeblingen.de � Die Förderprogramme werden jedes Jahr neu aufgelegt und können Veränderungen in den Förderbestimmungen mit sich bringen. Über die aktuellen Konditionen informiert die Homepage der L-Bank: www.l-bank.de � © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

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