Bau-Informationsbroschüre Böblingen

26 Abfallverwertungskonzept nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) Mit Einführung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) zum 31.12.2020 hat der Gesetzgeber ein größeres Augenmerk auf die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen gelegt. In folgenden Fällen ist der Baurechtsbehörde nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG bereits mit dem Bauantrag ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen: pp Bei dem Bauvorhaben ist mit mehr als 500 m3 Bodenaushub zu rechnen pp Es handelt sich um einen verfahrenspflichtigen Abbruch pp Es handelt sich um eine verfahrenspflichtige Baumaßnahme, die auch einen Teilabbruch umfasst (z. B. einen Umbau) In dem Abfallverwertungskonzept sind die anfallenden Abfallarten und -mengen mit den geplanten Entsorgungswegen darzustellen. Je nach Umfang des Abbruchs und Baujahr des Objekts bietet es sich an, das Abfallverwertungskonzept auf Grundlage eines Gebäudesubstanz- bzw. Schadstoffgutachtens zu erstellen, welches in der Regel ohnehin zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes zu beauftragen ist. Zur Hilfestellung für den Abfallerzeuger möchten wir auf die LUBW-Formblätter zur anforderungsgerechten Erstellung eines Verwertungskonzeptes hinweisen: Vermeidung und Verwertung von Abfällen (baden-wuerttemberg.de) Die Broschüre „Abbruchplanung“ der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) gibt einen Überblick über die zu beachtenden Aspekte rund um das Thema Abbruch: Abbruchplanung (lubw.de) � Altlasten und Untergrundverunreinigungen Grundstücke können aufgrund früherer Nutzungen durch Schadstoffe verunreinigt sein – ohne dass es vor Ort oberflächlich erkennbar wäre. Das Landratsamt erteilt Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster, in dem Flächen erfasst werden, auf denen Verunreinigungen bekannt sind oder ein Verdacht auf Untergrundverunreinigungen vorliegt. Auch bei sonstigen Fragen zu umweltrelevanten Vornutzungen unterstützen wir Sie gerne. Bei richtiger Planung sind auch solche Flächen gefahrlos und hochwertig nutzbar. Dazu können jedoch Untersuchungen und im Einzelfall selbst Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein. In dicht bebauten Gebieten bieten sich so oftmals Entwicklungschancen in besten Lagen. Außerdem ist das sogenannte Flächenrecycling ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz, da wertvolle Flächen im Außenbereich geschont werden. Bodenschutz lohnt sich Zu Beginn der Baumaßnahme einen grünen, blühenden Garten vor Augen haben – das wäre schön. Die Grundlage dafür bilden „gesunde Böden“. Sie wirken wie ein kostenloser Wasserspeicher, nehmen Regenwasser auf, stellen es für das Pflanzenwachstum zur Verfügung oder geben es verlangsamt an den Untergrund ab. Intakte, bewachsene Böden tragen fühlbar zur Kühlung der Luft an heißen Tagen bei. Lockere, gut durchwurzelbare Böden bieten hierfür die besten Voraussetzungen. Unsere Böden sind etwa 10.000 Jahre alt. Sie haben sich seit der letzten Eiszeit entwickelt. Böden sind empfindlich und wertvoll. Ein intakter Boden ist in der Regel mehrschichtig und besteht zu durchschnittlich 40 Prozent aus Hohlräumen (luft- und wassergefüllte Poren) und wirkt wie ein Schwamm. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Faltblatt „Erfassung altlastverdächtiger Flächen im Landkreis Böblingen – Informationen zum Thema Altlasten“ des Landratsamtes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt – wir beraten Sie gerne. Infos: Landkreis Böblingen – Altlasten (lrabb.de) � Bodenaufbau Quelle: Prospekt Labor Weihnachtsbaum... (raiffeisen-laborservice.de) A-Horizont B-Horizont C-Horizont Bewuchs – schützt vor Vernässung, Austrocknung, Erosion, Verdichtung A – humushaltiger, mineralischer Oberboden schützt den Unterboden vor Verdichtung, Verschlämmung B – Mineralboden, Anreicherungshorizont porös – Grobporen Reservoir für Wasser, Nährstoffe Verlust an Grobporen in zunehmender Tiefe irreversibel = Verlust von Wasseraufnahme- vermögen C = Ausgangsmaterial der Bodenbildung Wasserreservoir, z. T. Verankerung Wurzeln

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