Bau-Informationsbroschüre Böblingen

27 mehrere Grundwasserstockwerke) teilweise auch höhere Risiken. So kann es z. B. in der Umgebung einer nicht fachgerecht ausgeführten Bohrung zu Gebäudeschäden kommen. Weitere Risiken können bestehen, wenn rutschungsgefährdete Hanglagen vorliegen oder Hohlräume im Untergrund vorhanden sind. Gerade bei Erdwärmesonden ist daher eine gründliche Planung wichtig, die in der Regel auch die Hinzuziehung von Sachverständigen beinhaltet. Für Bohrung, Einrichtung und den Betrieb von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich. Innerhalb von Wasserschutzgebieten werden Erdwärmesonden in der Regel nicht genehmigt. Grundwasser – Bauen und Grundwasserschutz Bitte beachten Sie, Grundwasser oder auch sogenanntes Schichtwasser kann sehr oberflächennah vorkommen. Sollten Sie in einem Gebiet mit hohem Grundwasserstand bauen wollen, informieren Sie sich umfassend über Schutzmaßnahmen und bauliche Möglichkeiten. Baumaßnahmen, die das Grundwasser berühren könnten, müssen beim Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt, rechtzeitig angezeigt werden. Sie bedürfen ggf. einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung ist nicht zulässig. Wasser- und Heilquellenschutzgebiete Bei Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten und im Heilquellenschutzgebiet sind außerdem die Bestimmungen der jeweiligen Rechtsverordnung für das Schutzgebiet zu beachten. Wasserschutzgebiete werden gewöhnlich in drei Zonen eingeteilt. Die zugehörigen Rechtsverordnungen regeln, welche Bestimmungen zu beachten sind. So sind in Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet – Verletzungen der Deckschicht (z. B. Abgrabungen) verboten. Deshalb gelten Nutzungsbeschränkungen unter anderem für die Bebauung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In Wasserschutzzone III – weiteres Schutzgebiet bzw. gesamtes Einzugsgebiet der geschützten Wasserfassung – gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen. Durch falschen Umgang (Verdichtung, Bearbeiten bei Nässe, Vermischen mit Bauresten etc.) können Böden dauerhaft geschädigt werden. Gärtnern wird dann mühevoll, Wasser bleibt an der Oberfläche stehen, die Böden vernässen, Pflanzenwurzeln finden im Boden keine Luft, Pflanzen sterben ab. Mit der Bodenbörse bietet der Landkreis Böblingen auch privaten Bauherren die Unterstützung bei der Unterbringung von anfallendem, geeignetem Erdaushub oder bei der Beschaffung von benötigtem Auffüllmaterial an. Weitere Informationen zum Bodenschutz finden Sie auf Landkreis Böblingen – Bodenschutz (lrabb.de) � Erdwärmenutzung Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erdwärmenutzung. Verbreitet ist die Erschließung von Erdwärme durch Erdwärmesonden. Die Bohrtiefen liegen bei rund 100 m oder sogar tiefer. Weniger bekannt – aus Sicht des Bauherrn mindestens ebenso interessant – ist die Nutzung von Erdwärme durch den Einsatz von Energiepfählen bzw. Flächen- oder Grabenkollektoren. Da diese Systeme oberflächennah im Rahmen der Baumaßnahmen ausgeführt werden, ist ihre Installation in vielen Fällen kostengünstiger als der Einbau tiefer Erdwärmesonden. Besonders wirtschaftlich ist die Energiegewinnung aus erdberührenden Betonteilen oder Gründungspfählen, die ohnehin ausgeführt werden müssen. Während die oberflächennahen Systeme kaum risikobehaftet sind, kann ein naturgegebenes Risiko bei den tieferreichenden Erdwärmesonden trotz sorgfältigster geotechnischer Planung und ordnungsgemäßer Ausführung nie vollständig ausgeschlossen werden. Im Landkreis Böblingen bestehen aufgrund der besonderen Untergrundverhältnisse (inhomogene geologische Strukturen, bereichsweise Gips- und Anhydritvorkommen, Falls Sie beabsichtigen, eine Erdwärmesonde zu installieren, informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Landratsamt Böblingen über die Realisierungsmöglichkeiten bzw. eventuelle Alternativen (Adressen und Links s.u.). Infos: Landkreis Böblingen – Hydrogeologische Erkundung (lrabb.de) � Baufeld mit hohem Grundwasserstand

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