Barrierefreie Kommunikation mit der Stadtverwaltung
Mercatorbrunnen
Seheingeschränkte Menschen haben das Recht, Dokumente der Stadt Duisburg in einer für sie wahrnehmbaren Form (Brailleschrift, Großdruck, CD), soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist, kostenfrei zu erhalten (Erläuterung s. S. 175).
Hör- und spracheingeschränkte Menschen haben das Recht, zur
Kommunikation mit der Stadt Duisburg die Gebärdensprache oder
lautsprachenbegleitende Gebärden zu verwenden, soweit dies zur
Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist
und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist. Die angemessenen
Kosten werden unter diesen Voraussetzungen von der Stadt Duisburg
getragen (Gehörlosensprechstunden s. S. 182, 32).
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können ihren Unterstützungsbedarf
formlos beantragen beim:
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
Telefon 02 03 - 283-68 89, oder 283-47 91, 283-27 60, 283-66 03
Gehörlosen-Fax 02 03 - 2 83 23 74
kommunikation-ohne-barrieren@stadt-duisburg.de
Erreichbar auch über:
Call Duisburg Telefon 02 03 - 94 000
info@stadt-duisburg.de