Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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4.4 Heil- und Hilfsmittel

Als Heilmittel gelten ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen wie beispielsweise Massagen, Bäder oder Krankengymnastik. Auch Leistungen aus den Bereichen der Logopädie und Ergotherapie fallen in diesen Bereich. Alle Leistungen sind im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen zusammengefasst (§ 32 SGB V).

Hilfsmittel unterstützen Patienten im Alltag. Dazu zählen zum Beispiel Hör- oder Gehhilfen, Prothesen, Haltegriffe oder Spezialmatratzen (§ 33 SGB V). Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen ist beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen erhältlich (https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de).

Über die Möglichkeit, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen, befragen Sie am besten Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse. Auch in Sanitätshäusern und Seniorenfachgeschäften erhalten Sie hierzu fachkundige Beratung.