Seniorenwegweiser für die Stadt Gera

Oft findet der Betroffene später denWeg nach Hause nichtmehr und schämt sich zu sehr, Ortsansässige um Hilfe zu bitten. Die Suche lässt sich so manches Mal verkürzen, wenn der Betroffene stets ein Handy bei sich trägt. Wenn er es nicht bedienen kann, lässt es sichwenigstens imZweifelsfall orten. Dennes besteht die Möglichkeit, sich zur deutschlandweiten Handyortungüber denNotruf 112 registrieren zu lassen. Eine Life-Sensor-Notfallakte ermöglicht die Hinterlegung von Angaben zu einer Kontaktperson oder zu einem Hausarzt. Fundsachen Auf nächtlichen Ausflügen kann schon mal was verloren gehen.Wer auf ehrliche Finder setzt, fixiert frühzeitig Namensetiketten in Mänteln, Taschen, Regenschirmen und Geldbörsen. In Schlüsseletuis sollten Sie allerdings besser die Adresse weglassen, schreiben Sie eher eine Telefonnummer dazu, welche kontaktiert werdenkann. Undwennes schonnicht zurückgebracht wird, findet sich auch im Fundbüro manches wieder. Hilfen für Betroffene und Angehörige Hilfsangebote können Krankenkassen und Pflegekassen, Beratungsstellen, Sozialhilfeträger, und Gesundheitsämter aufzeigen und vermitteln. Diese bieten in erster Linie Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige an. Auch die Sozialdienste von Kliniken, EinrichtungenderWohlfahrtspflegeundPflegediensten bieten Informationen für Betroffene und deren Angehörige. Daneben weiß auch der behandelnde Arzt über Anlaufstellen Bescheid. Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern, gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkrankemit fortlaufendemProzess der Krankheit ihreGeschäftsfähigkeit verlieren, sindabgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Medikamenten die Einwilligungsfähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer notwendig wird. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Demenzkranke sollten zudem nicht als Führer eines Automobils unterwegs sein. Spätestens zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betroffenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht geben. Die sogenannte Vorsorgevollmacht sollte nach Möglichkeit bei einem Notar hinterlegt werden. Wenn keine solcheVollmacht existiert, kanndurchein Gericht eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für die Tätigkeit als Betreuer nach Maßgabe des Gerichts, infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. 32 2. Beratung und Hilfe

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