Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Behindertenfahrdienst

Im Kreis Unna können Menschen mit einer Gehbehinderung oder Menschen, die auf Nutzung eines Rollstuhles angewiesen sind, einen besonderen Fahrdienst nutzen. Sie können diesen Fahrdienst bestellen, um am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben, um ihre Einkäufe zu erledigen, Arztbesuche und Behördengänge zu erledigen usw. Genutzt werden kann der Behindertenfahrdienst von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern mit Wohnsitz im Kreis Unna. Außerdem müssen die v. g. Personen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „H“ (Hilflos) oder „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) nachweisen können. Die Kosten pro Kilometer betragen 1,70 Euro zzgl. einer Anfahrtspauschale in Höhe von 2,90 Euro pro Fahrt. Fahrgäste die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen, sind für 400 Beförderungskilometer jährlich von der Kilometerpauschale befreit. Die Anfahrtspauschale in Höhe von 2,90 Euro pro Fahrt ist aber auch hier zu zahlen. Notwendige Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert.

Behindertenfahrdienst zuständig für Kamen:
DasDies Service GmbH – Ein Unternehmen der AWO Unterbezirk Unna

Unnaer Straße 29 a, 59174 Kamen

Telefon:   0 23 07 / 9 12 21 26
E-Mail:bloch@dasdies.de
Internet:www.das-dies.de