Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Wohnberechtigungsschein

Für eine öffentlich geförderte Wohnung wird oftmals ein sog. Wohnberechtigungsschein gefordert. Die Berechtigung zum Erhalt dieses Wohnberechtigungsscheines hängt von der Höhe des Einkommens und von der Größe der Wohnung ab.

Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie auf Antrag bei der Stadt Kamen
Fachbereich 51.4 Unterstützungsleistungen,
Telefon: 0 23 07 / 1 48 36 74 oder 1 48 36 73