Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

Im Regelfall muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrages darüber entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt. Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitation, muss innerhalb einer Woche eine Begutachtung erfolgen. Damit soll die weitere Versorgung sichergestellt sein. Innerhalb einer Woche muss eine Begutachtung auch dann erfolgen, wenn die Pflegeperson die Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt oder Familienpflegezeit mit ihm vereinbart hat. Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang oder werden die verkürzten Begutachtungsfristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70,00 Euro an die antragstellende Person zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Zahlungspflicht. Wenn der Termin der Begutachtung bevorsteht, fragen sich viele, wie sie sich vorbereiten können. Zur Unterstützung können Sie gerne eine dritte Person (z. B. Angehörige) hinzuziehen. Aufgrund der Wichtigkeit des Termins, bestehen bei dem ein oder anderen Ängste, wenn sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung ankündigt. Daher raten wir an, sich im Vorfeld über den Ablauf einer Begutachtung zu informieren. Die Berater*innen der Beratungs- und Infocenter Pflege unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und geben nützliche Tipps. Die Berater*innen können unter Zur- hilfenahme von umfassendem Informationsmaterial (z. B. dem Pflegeratgeber und der Dokumentation zum Pflegeratgeber) sowie ihrer Erfahrung den Ablauf einer Begutachtung transparent darstellen. Nehmen Sie daher gerne Kontakt zum Beratungs- und Infocenter Pflege auf! Wie bereite ich mich ansonsten auf die Begutachtung vor? Hier einige Tipps! • Nehmen Sie Kontakt zum Beratungs- und Infocenter Pflege auf und informieren Sie sich über den Ablauf einer Begutachtung • Legen Sie zum Begutachtungstermin alle relevan- ten Unterlagen und Berichte von Ärzten und Pflegediensten sowie Bescheinigungen anderer Sozialleistungsträger und den Medikamentenplan des Pflegebedürftigen bereit • Beim Begutachtungstermin sollte die Pflegeper- son anwesend sein. Das Netzwerk Zuhause leben im Alter kann hier ebenfalls unterstützen • Wenn bereits ein Pflegedienst tätig ist, sollte möglichst auch ein/e Mitarbeiter*in dieses Pflege- dienstes anwesend sein. Zumindest aber sollten die Pflegedokumentationen zur Einsicht bereitliegen • Bitte seien Sie ehrlich! Wenn Sie Unterstützung in den einzelnen Bereichen benötigen, dann sagen Sie es – Sie müssen keine Prüfung bestehen • Bei pflegebedürftigen Personen mit Demenz können korrekte Angaben zum Hilfebedarf häufig nur von der Pflegeperson gemacht werden. Wenn es Ihnen als Pflegeperson schwerfällt, in Gegenwart des Pflegebedürftigen darüber Auskunft zu geben, muss der Gutachter die Pflegeperson auch allein anhören. Wenn zu Hause keine Möglichkeit besteht, kann ein zusätzliches Gespräch, zum Beispiel in der Geschäftsstelle des medizinischen Dienstes, vereinbart werden • Wenn nach 20 Arbeitstagen noch keine Begut- achtung stattgefunden hat, muss die Pflegekasse drei unabhängige Gutachter zur Auswahl benen- nen • Falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern sollte, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höher- stufung stellen. © nmann77 / Fotolia © zinkevych / AdobeStock 31 GRUNDSÄTZLICHES ZUR PFLEGEVERSICHERUNG

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