Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

28 Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen. Hierunter fällt z. B. der Einbau eines Treppenliftes, der Umbau von barrierefreien Zugängen oder einer ebenerdigen Dusche. Die Mitarbeiter*innen der Wohnberatungsstellen beraten Sie kostenfrei zu allen Fragen des barrierefreien Wohnens. Vollstationäre Pflege/Heimkosten Ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder kommt diese nicht mehr in Betracht, ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung oft nicht zu vermeiden. Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Sollten Sie die restlichen monatlichen Kosten des Pflegeheims nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leistungen der Pflegekasse Leistungen der Sozialhilfe möglich. Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die vorübergehende Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Leistungen der Tages- und Nachtpflege können in Anspruch genommen werden, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen: • technischen Pflegehilfsmitteln, z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl oder einem Hausnotrufsystem sowie • zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, z. B. Einmalhandschuhen, Händedesinfektionsmittel oder Betteinlagen. Diese werden bis zu 40 Euro/mtl. von der Pflegekasse erstattet. Zuschüsse zur Wohnungsanpassung Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Auflistung über die Höhe der von der Pflegekasse gewährten Leistungen (Stand 01/2022): Pflegegrad Geldleistungen Pflegesachleistung Leistungen vollstationäre Pflege Leistungen teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1 0,00 v 0,00 v 125,00 v 0,00 v 2 316,00 v 724,00 v 770,00 v 689,00 v 3 545,00 v 1.363,00 v 1.262,00 v 1.298,00 v 4 728,00 v 1.693,00 v 1.775,00 v 1.612,00 v 5 901,00 v 2.095,00 v 2.005,00 v 1.995,00 v

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