Seniorenwegweiser für den Rems-Murr-Kreis

28 Der Digitale Nachlass Noch einmal kommen wir auf das Thema Digitalisierung zu sprechen. Große Teile unseres Lebens spielen sich mittlerweile online ab, ob Bankgeschäfte, der OnlineEinkauf oder das Versenden von elektronischen Nachrichten. Vieles lässt sich problemlos über das Internet bequem von zu Hause aus erledigen. Doch was passiert mit meinen E-Mail-Konten, OnlineVerträgen oder meinen Zugangsberechtigungen (Passwörtern), wenn ich nicht (mehr) in der Lage bin, eigenständig einen Computer zu bedienen, oder auch im Falle des Ablebens? Wie kann ich im Vorfeld mein digitales Erbe regeln? Fünf Schritte helfen Ihnen Ihren persönlichen digitalen Nachlass im Vorfeld zu verwalten und zu regeln: 1. L isten Sie alle Orte auf, an denen Sie digitale Daten hinterlassen: Schreiben Sie alle sozialen Netzwerke auf, bei denen Sie ein Profil haben. Legen Sie eine Übersicht der Zugangsdaten (Passwörter) zu allen Websites und digitalen Dienstleistungen an, bei denen Sie registriert sind. Aktualisieren Sie diese Liste regelmäßig. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson den Ort mit, wo Sie diese Liste aufbewahren. Bitte nicht als Datei in Ihrem PC, sondern klassisch in Papierform. 2. Notieren Sie zum Beispiel, welche Profile gelöscht und welche Dienste gekündigt werden sollen und was mit Ihren Konten und Ihrer digitalen Korrespondenz geschehen soll. Sofern nicht anders festgelegt, hinterlassen Sie Ihren Erben all Ihre Gegenstände. Dazu gehören natürlich auch Ihre Speichermedien wie Computer, Smartphones oder Tablets. Deshalb sollten Sie die Entscheidung, ob Ihre Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in Ihre digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. 3. Benennen Sie einen Verantwortlichen – jemanden aus Ihrem Umfeld, der die Aufgabe übernehmen möchte und es sich auch zutraut, oder beauftragen Sie einen professionellen „digitalen Nachlassverwalter“. Gehen Sie mit der betroffenen Person in Ruhe Ihre Notizen und Verfügungen durch, damit sie genau weiß, was Sie sich für Ihr digitales Erbe wünschen. 4. Sie können Ihren letzten Willen hinsichtlich Ihres digitalen Nachlasses im Testament dokumentieren. Wenn Sie kein Testament haben oder anfertigen möchten, können Sie auch eine schriftliche Verfügung über Ihr digitales Erbe verfassen. Es gibt dafür – anders als beim klassischen Testament – keine Formen oder Vorschriften. Sie können sich aber an Vorsorgeverfügungen orientieren, um keine wichtigen Informationen zu vergessen. Der Nachlassverwalter Ihres digitalen Erbes kann jedoch nur in Ihrem Sinne handeln, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt. Fügen Sie der Verfügung eine Liste mit den Zugangsdaten zu allen Webseiten, Onlinediensten und Netzwerken an, bei denen Sie angemeldet sind. Sie müssen die Verfügung nicht zwingend handschriftlich unterzeichnen, eine Unterschrift schadet jedoch auch nicht. 5. Hinterlegen Sie Ihre Verfügung an einem sicheren Ort, damit Ihre Erben diese auch finden. Das kann bei einem Notar sein, an einem festen Platz in Ihrem Schreibtisch oder bei der Person, die Sie als Nachlassverwalter bestimmt haben. Informieren Sie Ihre Erben anschließend, wo sich die Verfügung befindet. Am besten schreiben Sie dafür allen Erben eine kurze Nachricht. So geraten Ihre Wünsche zu Ihrem digitalen Erbe nicht in Vergessenheit. © Richard Johnson - stock.adobe.com

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