Planen und Bauen in Weinheim

41 Entwässerungsantrag Der Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen und ihre Benutzung sowie deren Änderung bei angeschlossenen Grundstücken bedarf gemäß der Satzung der Stadt Weinheim über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der schriftlichen Genehmigung durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Weinheim. Folgende Planunterlagen sind zur Genehmigung vorzulegen (3-fach): J Beschreibung der Entwässerungsanlage bezüglich der Art, Zusammensetzung und Menge des anfallenden Schmutzund Regenwassers, Bemessung der Anlage J zeichnerische Darstellung (Abwasserbeseitigungsplan) der Entwässerungsanlage im Lageplan (unbeglaubigt, amtlich) im Maßstab 1:500 J Grundrisse der Geschosse mit Darstellung aller Entwässerungseinrichtungen bis zum Hauptkanal im Maßstab 1:100 J Schnitt des Gebäudes mit Darstellung aller Entwässerungseinrichtungen bis zum Hauptkanal (Strangschema) im Maßstab 1:100 und J Ermittlung der angeschlossenen abflusswirksamen Fläche Für Neubauvorhaben, ob im traditionellen oder vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder nach dem Kenntnisgabeverfahren, ist generell ein Entwässerungsgesuch einzureichen, auch wenn bereits ein Hausanschlusskanal auf dem Baugrundstück vorhanden ist. © Alexander Bespally · adobestock.com

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