Landkreis Würzburg Baubroschüre

8 2. Das Baugrundstück licher Lageplan beizufügen ist, muss konkrete Einzelfragen be- inhalten, über die entschieden werden soll. Grundsätzlich sind bei einer Bauvoranfrage auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke zu beteiligen. Dies bedeutet auch Rechtssicherheit für Sie; ein Nachbar ist nämlich mit seiner schriftlichen Zustim- mung zu den gestellten Fragen im anschließenden Bauantrags- verfahren dann gebunden, wenn der beantragte Vorbescheid erteilt wurde. Über die Bauvoranfrage entscheidet das Landratsamt. Wird der Vorbescheid erteilt, so bindet er ab dessen Rechts- kraft neben den Nachbarn aber auch das Landratsamt und die Bauortgemeinde für die Dauer von drei Jahren. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne Zeitdruck den dann noch erforderlichen Bauantrag erstellen zu lassen. 2.3 Das Baugrundstück Wenn sich die von Ihnen gewünschte Architektur auf dem ausgesuchten Grundstück verwirklichen lässt, sollten Sie wei- tere Auskünfte einholen. Eine wichtige Rolle spielt die Unter- sind, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Vorbeschei- des (Bauvoranfrage) stellen. Dies gilt auch dann, wenn Sie von Festsetzungen des für Ihr Baugrundstück geltenden Bebau- ungsplanes abweichen wollen (z. B. andere Dachneigung, Bau- grenzenüberschreitung etc.). Eine Bauvoranfrage dient also der rechtsverbindlichen Klärung von Einzelfragen, bevor Sie eine detaillierte Planung oder einen vollständigen Bauantrag erstellen lassen. Eine Bauvoranfrage ist deshalb auch nur zulässig, wenn Sie ein baugenehmigungs- pflichtiges Vorhaben errichten wollen; dieses Verfahren ist also nicht möglich bei genehmigungsfreigestellten und verfahrens- freien Vorhaben. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass mit einer Bauvoranfrage nur Einzelfragen geklärt werden können; eine Bauvoranfrage, die letztlich die Genehmigungsfähigkeit des gesamten Bauvorhabens zum Inhalt hat, ist rechtlich nicht zu- lässig. Die Bauvoranfrage ist mit den amtlichen Formblättern dreifach bei der Bauortgemeinde einzureichen. Der Antrag, dem ein amt- ERDBAU BAUERMEES GMBH AM STUTEL 1 97291 THÜNGERSHEIM TEL. 09364 - 9603

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