Landkreis Würzburg Baubroschüre

9 2. Das Baugrundstück Kauf und Verkauf eines Grundstückes müssen von einem Notar amtlich beglaubigt werden. Der Erwerb Ihres Grundstückes wird sodann im Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht eingetra- gen. Deshalb fallen bei einem Grundstückskauf auch Notariats- und Grundbuchkosten an. Hinzu kommt die Grunderwerbsteu- er, die vom Finanzamt festgesetzt wird; diese beträgt derzeit 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Letztlich können auch weitere Ne- benkosten Ihren Geldbeutel belasten. Ist Ihr Grundstück noch nicht amtlich vermessen, so kommen nach dem Grunderwerb Vermessungsgebühren auf Sie zu. Erwerben Sie das Grundstück über einen Makler, so fällt in der Regel auch eine Maklerprovi- sion an. grundbeschaffenheit. Erkundigen Sie sich auch genau, wie die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige oder unverbaute Lage auf Le- benszeit wird es wohl nicht geben. Nähere Auskünfte zu den Planungen erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde. Auskünfte über den Wert Ihres Baugrundstückes oder generell von Grundstücken erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gut- achterausschusses im Landratsamt Würzburg. Dort erfahren Sie den Durchschnittspreis, der in den letzten Jahren im Umfeld Ihres Baugrundstückes bezahlt worden ist. Beachten Sie jedoch, dass dieser sog. Bodenrichtwert nicht immer den Preis darstellt, der auf dem freien Markt verlangt wird. 2.4 Nebenkosten Ist Ihr Grundstück noch nicht oder noch nicht vollständig er- schlossen, so können Erschließungskosten für Kanal, Wasser und Straße anfallen. Diese Gebühren werden von der örtlichen Gemeinde in einer Satzung festgelegt. Das Bauamt der zustän- digen Gemeinde wird Sie gerne weiter informieren. © drubig-photo - stock.adobe.com LGA Prüfamt für Standsicherheit, Dreikronenstr. 31, 97082Würzburg Tel. 0931 4196-113, Fax 0931 4196-200, wuerzburg@lga.de, ww w.lga.de

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