Landkreis Würzburg Baubroschüre

15 5. Verfahrensfreie Bauvorhaben Neben der unter Ziffer 4 dargestellten Genehmigungsfreistel- lung gibt es auch Bauvorhaben, die verfahrensfrei – früher: genehmigungsfrei – errichtet werden dürfen. Bei diesen ver- fahrensfreien Vorhaben benötigen Sie weder für die Gemeinde oder das Landratsamt irgendwelche Pläne noch müssen Sie eine Nachbarbeteiligung durchführen. Im Sinne eines guten Miteinanders empfehlen wir jedoch immer, in allen Fällen die Nachbarn zu informieren, wenn Sie etwas bauen wollen. Die Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben ist recht lang; im Einzelnen finden Sie diese in Art. 57 der Bayerischen Bauord- nung. Die relevantesten sind Gartengerätehäuser, Terrassen- überdachungen, Sonnenkollektoren, Antennen einschließlich deren Masten, Mauern und Einfriedungen, nachträgliche Wär- medämmung an Außenwänden oder Spielgeräte. Beachten Sie aber unbedingt, dass die Errichtung der beispielhaft genann- ten Bauten nicht generell und nicht überall verfahrensfrei ist. Grundsätzlich gibt es Größen- und Flächenmaße, die nicht überschritten werden dürfen; manche Bauten dürfen auch, gleichgültig, wie klein sie sind, nicht im Außenbereich errichtet werden. Im Zweifel wenden Sie sich an die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde oder an das Landratsamt. Werden die Vorgaben für ein verfahrensfreies Bauwerk nicht eingehalten, ist für die Rea- lisierung eine Baugenehmigung erforderlich. © pics - Fotolia VÉO MEIN ZUHAUSE. MEINE WOHLFÜHLOASE. Das Véo Badezimmer ist ein Ort der Entspannung und der Ruhe. JETZT BEI RICHTER+FRENZEL Leitenäckerweg 6 | 97084 Würzburg Deubacher Straße 10 | 97922 Lauda-Königshofen

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