Landkreis Würzburg Baubroschüre

6 1. Das Baurecht geben und mit dem Hinweis zu versehen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Bürger haben dann die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der Gemeinderat entscheidet an- schließend, wie weit derartige Anregungen die Planentwürfe beeinflussen, und beschließt dann den endgültigen Entwurf zur Auslegung. Der Bebauungsplan und die Begründung hierzu können jederzeit in der Gemeinde eingesehen werden. Auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Be- bauungsplanes besteht kein Rechtsanspruch. Bebauungspläne können online auf dem Geoportal Bayern (http://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsauskunft/) a nge- sehen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieses Ange- bot nicht den Anspruch der Vollständigkeit und Tagesaktualität erhebt. 1.3 Bebauungsplanverfahren Vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aus Planzeich- nungen, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung besteht, wird der Erstentwurf in der Gemeindeverwaltung re- gelmäßig einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Ort und Dau- er sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu © tiratore - Fotolia

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